Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Auch im Krankenhaus Zum Guten Hirten müssen die Patienten vorerst auf Besuche verzichten
Ludwigshafen. Ab sofort können Patientinnen und Patienten im Krankenhaus Zum Guten Hirten, wie in den meisten anderen Krankenhäusern, nicht mehr besucht werden.Das Besuchsverbot soll helfen, das Ansteckungsrisiko für Patienten, Besucher und Mitarbeiter weiter einzudämmen. Ausnahmen bei kritisch kranken oder sterbenden Patienten sind nach Rücksprache mit den Pflegefachkräften möglich.
Das Besuchsverbot ist eine Vorsichtsmaßnahme. Im Krankenhaus Zum Guten Hirten wird zurzeit (18. März 2020, 11 Uhr) kein Patient mit der COVID19-Erkrankung behandelt. ps
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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