Bezahlkarte für Geflüchtete: Rhein-Pfalz-Kreis führt sie als erster Kreis im Bundesland ein

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Rhein-Pfalz-Kreis. Der Rhein-Pfalz-Kreis führt als erste Region in Rheinland-Pfalz die SocialCard, also die Bezahlkarte für Geflüchtete und andere Leistungsberechtigte ein. Ab April wird der Landkreis sukzessive rund 600 Karten an berechtigte Personen ausgeben.

Geflüchtete können mit der Karte ganz normal wie mit einer EC-Karte an der Kasse bezahlen. Auf die Chipkarte ist die staatliche Leistung geladen, die fortan nicht mehr überwiesen wird. Damit sollen Bargeldzahlungen auf 200 Euro eingeschränkt werden. Für jede zusätzliche Person innerhalb eines Haushalts erhöht sich dieser Verfügungsrahmen für Bares um 70 Euro.

Bund und Länder wollten die Bezahlkarte. Mit ihr sollen keine Überweisungen etwa für kranke Angehörige mehr ins Ausland möglich sein. So würde auch verhindert, dass die Asylbewerber nicht noch mehr Familienmitgliedern über fragwürdige, teils kriminelle Schlepper und Schleuser die Flucht ins Ausland finanzieren. In manchen sich entwickelnden Ländern machten diese illegalen Geldflüsse einen Teil der Wirtschaftsleistung aus, wie etwa in dem armen Land Marokko. Sie haben angesichts der weltweiten Inflation nicht unbedingt nur positive Effekte auf die Wirtschaft der Herkunftsländer. Denn je mehr Geld im Umlauf ist, desto stärker die Inflation. In Deutschland sind die Geldabflüsse relativ zur großen Wirtschaftsleistung vergleichsweise klein. 

Mit der Einführung der SocialCard werden zugleich die Auszahlungen beschleunigt und entsprechende Prozesse in der Verwaltung verschlankt. Gründer und Geschäftsführer der Publk GmbH, Joerg Schwitalla, betont die sofortige Einsatzfähigkeit der Karte: „In deutschen Verwaltungen fehlen Fachkräfte. Mit der SocialCard schaffen wir dringend benötigte Freiräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Wichtigste hierbei: Die Einführung erfordert keine zusätzlichen Schulungen, Hard- oder Software. Die Karte lässt sich unmittelbar einsetzen und in die vorhandene Infrastruktur integrieren.“

Die Bezahlkarte kann in digitaler Form für das Smartphone oder als Karte ausgestellt werden. Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete bietet nicht nur Behörden, sondern auch Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern zahlreiche Vorteile: Mit der SocialCard können sie sich diskriminierungsfrei in den sozialen Alltag integrieren, denn bargeldloses Zahlen wird in Deutschland immer mehr zur Regel. Die Karte unterscheidet sich optisch nicht von einer gängigen Bankkarte, sodass Nutzerinnen und Nutzer beim Bezahlen keiner Stigmatisierung ausgesetzt werden.

Die SocialCard kann an allen Visa-Akzeptanzstellen eingesetzt werden und bietet damit eine hohe Flexibilität sowie gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben. Zudem sorgt sie für maximale Sicherheit: Verliert eine Inhaberin oder ein Inhaber die Karte oder wird sie gestohlen, kann sie gesperrt und eine Ersatzkarte ausgestellt werden.jg/red

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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