Das neue Bürgergeld: So beantragen Sie die Mittel ab Januar 2023
Ludwigshafen. Ab Sonntag, 1. Januar 2023, wird das Arbeitslosengeld II durch das neue Bürgergeld ersetzt. Das Zweite Sozialgesetzbuch als rechtliche Grundlage bleibt erhalten, auch wenn zahlreiche Änderungen eintreten werden. Aktuelle Kundinnen und Kunden des Jobcenters müssen keinen extra Antrag stellen, um Bürgergeld weiter beziehen zu können. Die Umstellung erfolgt automatisiert im Hintergrund.
Ein Neuantrag ist nur dann erforderlich, wenn zuvor keine Leistungen beim Jobcenter bezogen wurden. Dieser kann seit Ende November 2022 auch online über www.jobcenter-ludwigshafen.de gestellt werden. Die Antragstellung ist somit zeit- und ortsunabhängig rechtlich möglich. Danach werden die weiteren Schritte, wie Identitätsüberprüfung und Termine zur Arbeitsberatung, individuell vereinbart.
Für die Antragstellung sind Benutzername und Kennwort notwendig. Die entsprechenden Zugangsdaten können unter www.jobcenter-ludwigshafen.de „Bürgergeld beantragen/Arbeitslosengeld II beantragen“ angefordert werden.
„Mit der Online-Neu-Antragstellung wird das Online-Angebot der Jobcenter komplettiert, was nicht nur der digitalen Zeit entspricht, sondern auch den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes. Inzwischen können nahezu alle Dienstleistungen der gemeinsamen Einrichtungen online genutzt werden“, erklärt Anja Winnefeld, Geschäftsführerin des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen.jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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