Die fünfte Jahreszeit - Fasching und das Jugendschutzgesetz
Fasching. Die fünfte Jahreszeit steuert gerade ihrem Höhepunkt entgegen. Ob beim Straßenfasching oder bei Veranstaltungen in der Halle, viele Menschen schlüpfen derzeit in eine andere Rolle, indem sie sich verkleiden und ausgelassen feiern. Nicht selten verhalten sie sich dann auch vollkommen anders als sonst. Dabei wird oftmals auch über die Stränge geschlagen. Regeln, die normalerweise eingehalten werden, geraten in Vergessenheit oder werden in dieser Zeit einfach außer Acht gelassen. Für viele gehören Alkohol und Zigaretten zum Feiern einfach dazu. Oftmals gibt es beim Konsum dann auch keine festgelegte Grenze.
Aber Achtung:Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der fünften Jahreszeit die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzügen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsveranstaltungen eingehalten werden.
Informationen für Festveranstalter gibt es unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps. Zudem wird eine Checkliste zum Thema Jugendschutz auf der genannten Internetseite zur Verfügung gestellt.
Hier einige praktische Tipps für den Veranstalter:
Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk für die unterschiedlichen Altersgruppen erleichtern die Kontrolle beim Einlass sowie bei der Getränkeausgabe.
Keine Jugendlichen beim Getränkeverkauf oder an der Theke einsetzen.
Beim Einlass auf mitgebrachte Alkoholika achten.
Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen.
Weitere Tipps rund um das Thema Jugendschutz sowie Hinweise zu verschiedenen Programmen und Bezugsquellen von Medien findet man auf folgenden Internetseiten: www.lebenpur.landkreis-karlsruhe.de/Home und www.karlsruhe.de/bildung-soziales/schutz-praevention/jugendschutz
Hinweis für Karlsruhe:
Jugendschutzteams der Stadt Karlsruhe sowie des Landratsamt Karlsruhe werden bei verschiedenen Veranstaltungen in der Region zum Einsatz kommen. Diese greifen ein, wenn erkennbar alkoholisierte Jugendliche an den Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem werden Jugendliche gezielt und präventiv auf den Konsum von Alkohol angesprochen. Die Jugendschutzteams bestehen aus Vertretern der Jugend- und Sozialbehörden, Rettungskräften sowie der Polizei.
Die Polizei wünscht eine schöne fünfte Jahreszeit!Und immer daran denken: Maßvoller und vernünftiger Umgang mit Alkohol zahlt sich aus.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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