Die fünfte Jahreszeit - Fasching und das Jugendschutzgesetz

Auch im Fasching gilt das Jugendschutzgesetz / Symbolbild | Foto: karepa/stock.adobe.com
  • Auch im Fasching gilt das Jugendschutzgesetz / Symbolbild
  • Foto: karepa/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Jessica Bader

Fasching. Die fünfte Jahreszeit steuert gerade ihrem Höhepunkt entgegen. Ob beim Straßenfasching oder bei Veranstaltungen in der Halle, viele Menschen schlüpfen derzeit in eine andere Rolle, indem sie sich verkleiden und ausgelassen feiern. Nicht selten verhalten sie sich dann auch vollkommen anders als sonst. Dabei wird oftmals auch über die Stränge geschlagen. Regeln, die normalerweise eingehalten werden, geraten in Vergessenheit oder werden in dieser Zeit einfach außer Acht gelassen. Für viele gehören Alkohol und Zigaretten zum Feiern einfach dazu. Oftmals gibt es beim Konsum dann auch keine festgelegte Grenze.
Aber Achtung:Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der fünften Jahreszeit die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzügen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsveranstaltungen eingehalten werden.
Informationen für Festveranstalter gibt es unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps. Zudem wird eine Checkliste zum Thema Jugendschutz auf der genannten Internetseite zur Verfügung gestellt.

Hier einige praktische Tipps für den Veranstalter:

Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk für die unterschiedlichen Altersgruppen erleichtern die Kontrolle beim Einlass sowie bei der Getränkeausgabe.
Keine Jugendlichen beim Getränkeverkauf oder an der Theke einsetzen.
Beim Einlass auf mitgebrachte Alkoholika achten.
Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen.

Weitere Tipps rund um das Thema Jugendschutz sowie Hinweise zu verschiedenen Programmen und Bezugsquellen von Medien findet man auf folgenden Internetseiten: www.lebenpur.landkreis-karlsruhe.de/Home und www.karlsruhe.de/bildung-soziales/schutz-praevention/jugendschutz

Hinweis für Karlsruhe:

Jugendschutzteams der Stadt Karlsruhe sowie des Landratsamt Karlsruhe werden bei verschiedenen Veranstaltungen in der Region zum Einsatz kommen. Diese greifen ein, wenn erkennbar alkoholisierte Jugendliche an den Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem werden Jugendliche gezielt und präventiv auf den Konsum von Alkohol angesprochen. Die Jugendschutzteams bestehen aus Vertretern der Jugend- und Sozialbehörden, Rettungskräften sowie der Polizei.

Die Polizei wünscht eine schöne fünfte Jahreszeit!Und immer daran denken: Maßvoller und vernünftiger Umgang mit Alkohol zahlt sich aus.red

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Die Auftaktveranstaltung des Businessplan-Wettbewerbs „1,2,3 GO®“ war geprägt von einem regen Austausch | Foto: bic
3 Bilder

Startpunkt für Erfolg: Businessplan-Wettbewerb „1,2,3 GO®“ geht in 16. Runde

bic Businessplan-Wettbewerb. Spannende Konzepte, verblüffende Ideen und ambitionierte Vorhaben wurden bei der Auftaktveranstaltung der aktuellen Runde des 1,2,3 GO®-Businessplan-Wettbewerbs am 18. Februar im bic in Kaiserslautern vorgestellt. Für das landesweit bereits zum 16. Mal durchgeführte Programm zur Förderung von Unternehmensgründungen haben sich in der Runde 2024/2025 bereits 17 Gründungsteams angemeldet. In einem mehrstufigen Ablauf werden nun ihre Gründungsideen mit Workshops,...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ