Die Jugendschöffenliste liegt aus: Bürger haben Einspruchsrecht
Ludwigshafen. Für die Jahre 2024 bis 2028 sind Jugendschöffen neu zu wählen.
Einsichtnahme
Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Liste wird von Montag, 3. Juli, bis Dienstag, 11. Juli, zur Einsicht beim Bereich Jugendamt, im 7. OG, Zimmer 702, ausgelegt. Die Einsichtnahme ist möglich, montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Bürger können demnach auf Wunsch vorbeikommen und die Liste Einsehen.
Vorschlagsliste
Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll gegenüber der Stadtverwaltung Ludwigshafen – Bereich Jugendamt, Einspruch erhoben werden, und zwar mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach der Verwaltungsvorschrift zur „Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffen“ nicht aufgenommen werden dürfen. Fristeinhaltung ist notwendig. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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