Flickenteppich bei Vorschriften für Gaststätten: Dezernent spricht sich für neue Lösung für Kleinbetriebe aus
Ludwigshafen. Gegenüber der Stadtverwaltung äußerten in der Vergangenheit vor allem kleinere Gaststätten Bedenken und Existenzsorgen wegen Kontrollen in ihren Betrieben. Ordnungsdezernent und Kämmerer Andreas Schwarz äußerte, sich dieses Themas im Sinne der betroffenen Kleinbetriebe annehmen zu wollen: "Es handelt sich bei der aktuellen Vorgehensweise nicht um eine bürokratische neue Idee der Stadtverwaltung Ludwigshafen, sondern um eine sukzessive Aufarbeitung der Missachtung landesrechtlicher Vorschriften". Die mangelnde Einhaltung geltender Vorschriften etwa in der Bauordnung, im Gewerbe- und Gaststättenrecht oder bei den Öffnungszeiten werde seit Jahren auch vom ADD bemängelt.
Schwarz betont, dass er deshalb die Ludwigshafener Ordnungsbehörde aufgefordert habe, Betriebe darauf hinzuweisen, falls diese gegen die bestehende Rechtslage verstoßen. „Gleichzeitig ist dabei das Ziel der Verwaltung in jedem Einzelfall über die Möglichkeiten zu sprechen, wie ein rechtmäßiger Zustand zu er-reichen ist. Leider lassen die derzeit geltenden Landesregelungen wenig Spielraum für Ermessensentscheidungen".
Der Ordnungsdezernent kündigt außerdem an, zeitnah Gespräche mit der ADD und dem Wirtschaftsministerium des Landes zu führen. Dabei soll die unterschiedliche Rechtsgrundlage – insbesondere zwischen Mannheim (Baden-Württemberg) und Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) thematisiert werden. Er wolle eine Anpassung der strengen rheinland-pfälzischen Verordnung angeregen. "Es ist fernab jeder Lebenserfahrung, Betriebe mit diesen strengen Vorschriften ohne Ausnahmeregelung zu konfrontieren, in deren Räume ein längerer Aufenthalt der Kundschaft weder im Mittelpunkt steht noch vorgesehen ist. Darüber hinaus befinden sich vor allem die kleinen Betriebe ohnehin schon in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Ladenöffnungsgesetz und den Vorschriften für Gaststätten", betont Schwarz. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen werde das Thema ebenfalls in der nächsten Dienstbesprechung der Ordnungsamtleiter:innen im Land Rheinland-Pfalz auf die Tagesordnung setzen.
Da landesweit noch keine einheitliche Verwaltungspraxis entwickelt worden sei und sowohl im Land Rheinland-Pfalz sowie länderübergreifend Kleinbetrieben wegen der Nichtbeachtung geltender Vorschriften ungleich behandelt würden, sei es für die Kommunalverwaltungen schwierig, eine befriedigende Lösung für alle Akteur:innen zu finden. "Bis auf Weiteres werden wir bei der Durchsetzung von Bußgeldern mit Augenmaß vorgehen. Erst nach den angekündigten Gesprächen mit allen sachbefassten Instanzen kann eine finale Vorgehensweise festgelegt werden", so Beigeordneter Schwarz. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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