Unzulässiger Glücksspielautomat
Gaststättenkontrolle zeigt Mängel auf
Ludwigshafen. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Montagmorgen, 26. Februar, mehrere Verstöße in einem Lokal in Mitte geahndet und dort ein illegales Glücksspielgerät sichergestellt. Gegen 9.20 Uhr bemerkte eine KVD-Streife, wie ein Mann mit einem Kleinkind die Rauchergaststätte betrat. Bei der anschließenden Kontrolle verwiesen die Einsatzkräfte die Familie mit dem minderjährigen Kind des Lokals und stießen in den Gasträumen auf mehrere Mängel. Unter anderem fehlte ein Jugendschutzaushang, ein Notausgangschild war verhängt und die Mitarbeitertoilette befand sich im Keller des Nebenhauses. Zudem lag ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, da keine Getränkekarte vorhanden war. Hierzu entgegnete die vor Ort anzutreffende 21-jährige Verantwortliche für das Lokal, die Stammgäste wüssten, was die Getränke kosten. Die Einsatzkräfte führten mit ihr ein ausführliches Informationsgespräch und kündigten eine Nachkontrolle an. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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