Pfalzwerkeareal in Ludwigshafen Kurfürstenstraße
Gemeinsam mit der OB über die Bebauung sprechen
Pfalzwerkeareal. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck lädt Anwohner des "Pfalzwerkeareal Kurfürstenstraße" zu einer Versammlung am Montag, 25. März 2019, 19 Uhr, in die Protestantische Kirchengemeinde Süd, Silcherstraße 9, ein. Mit dabei sind Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger, Christoph Heller, Ortsvorsteher der Südlichen Innenstadt, sowie der Investor der Pro Concept Holding AG. "Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen und über die Neuausrichtung des Areals diskutieren", unterstreicht Steinruck.
Dass die Anwohner sorgen über die neue Bebauungsstruktur haben, dass zeigt eine Protestbewegung, die ebenfalls dazu eingeladen hat, an diesem Abend zahlreich zu erscheinen.
"Wir haben nichts gegen eine vernünftige Nutzung der vorhandenen Gebäudeflächen des Areals. Was wir aber wollen: Die Gewährleistung von Lebensraum, in dem sich die Menschen wohlfühlen. Jeder Bürger hat ein Recht darauf und diese Bürgerrechte sollen nicht weiterhin durch rein wirtschaftliche Interessen und intensive Bebauung beschnitten werden. Dazu gehört, dass bei Baumaßnahmen der Stadt Grünflächen zur Erholung und als Ort des gegenseitigen Austauschs aller Generationen aufrechterhalten, ausreichend Spielmöglichkeiten für Kinder und, ja, bei der steigenden Zahl der Hundebesitzer und -fäkalien, Auslaufflächen für Hunde (vielleicht eher am Stadion) geschaffen werden und vor allem: bezahlbarer Wohnraum für alle", so informiert Sandra Lingl, die sich bei uns meldete.
Wer sich also für das Gebiet interessiert und seine Meinung sagen möchte, der sollte am kommenden Montag in Silcherstraße kommen.
Was ist geplant
Es ist geplant, das Gebiet in drei Bereiche zu unterteilen. Auf der Gesamtgrundstücksfläche von circa 1,3 Hektar sollen voraussichtlich 316 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte realisiert werden. Die denkmalgeschützte Fassade des historischen Verwaltungsbaus bleibt erhalten. Das Verhältnis zwischen Bebauung und Freifläche wird sowohl in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als auch in einem Durchführungsvertrag konkretisiert, festgeschrieben und geschützt. gib
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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