In Dortmund erschossener Jugendlicher war dem Rhein-Pfalz-Kreis zugewiesen
Ludwigshafen. Der Jugendliche aus dem Senegal, der am Montag, 8. August 2022, in Dortmund bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde, war dem Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises zugeordnet.
Das Jugendamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis informiert, dass der 16-jährige junge Mann am 1. August 2022 in Dortmund in einer Jugendwohngruppe aufgenommen wurde. Dieser hatte zuvor den Wunsch geäußert, in Dortmund untergebracht zu werden. Die Unterbringung ist im Anschluss an das Clearing vorgenommen worden und erfolgte nach Absprache und Empfehlung der zuständigen Clearingeinrichtung in Zornheim.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gibt vor, dass auch Wünsche der Betroffenen Berücksichtigung finden. Da in unmittelbarer Umgebung kein Platz in einer geeigneten Wohngruppe zur Verfügung stand, wurde unter anderem auch parallel in Dortmund nach einer geeigneten Einrichtung gesucht.
Der Jugendliche war im Schwerpunktjugendamt Mainz-Bingen (Clearingstelle) bis zur Aufnahme in der Jugendwohngruppe untergebracht und die Behörden standen im engen Austausch untereinander.
Das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises weist darauf hin, dass fast alle unbegleiteten Jugendlichen durch die Flucht traumatisiert sind. Es war bereits geplant, den Jugendlichen ambulant therapeutisch anzubinden. Es ist dem Jugendamt nicht bekannt, dass der Jugendliche während der Zeit in Zornheim auffällig gewesen wäre, insbesondere nicht durch Aggressivität.
Der Rhein-Pfalz-Kreis teilt mit, dass nach deren Kenntnisstand die Staatsanwaltschaft in diesem Fall die Ermittlungen aufgenommen habe. ps/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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