Corona: Lockdown bis 28. März verlängert
Maßnahmen und Öffnungsschritte
Corona-Pandemie. Der Lockdown wird verlängert und dennoch soll es Lockerungen geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben heute erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die Infektionszahlen sind laut Merkel durch die Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger gesunken, doch die Coronavirus-Mutation B.1.1.7 lasse die Zahlen nun wieder steigen. Es wäre daher wichtig, die Verbreitung der Mutationen auch in den kommenden Wochen mit Sorge zu beobachten und mit besonderer Vorsicht vorzugehen. Die nächste Beratung soll am 22. März stattfinden.
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
- Lockdown wird grundsätzlich bis 28. März verlängert, Öffnungsschritte werden gesichert.
- ab 8. März können sich zwei Haushalte, jedoch maximal fünf Personen, treffen (Kinder bis 14 zählen nicht)
- Bei Kommunen unter einer Inzidenz von 35 können Kontaktbeschränkungen regional weiter gelockert werden.
- Corona-Tests stellen wichtigen Baustein dar: Bis Anfang April sollen Schnelltests in Schulen und Unternehmen ermöglicht werden. Ab 8. März soll ein kostenfreier Schnelltest für jeden Bürger pro Woche möglich sein.
- Homeoffice-Verordnung wird bis 30. April verlängert
- Der Zeitraum zwischen Erst- und Zweitimpfung soll maximal ausgeschöpft werden, für nicht wahrgenommene Termine soll es ein Nachrücker-Verfahren geben.
Öffnungsschritte ab 8. März
- Öffnungsschritt 2: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen öffnen, Fahr- und Flugschule ist wieder möglich
- Öffnungsschritt 3: Ab einer stabilen Inzidenz unter 50: Öffnung des Einzelhandels und von Museen, Galerien und zoologischen/botanischen Gärten sowie Gedenkstätten, kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich. Steigt die Inzidenz über 50 Neuinfektionen bis maximal 100 können Maßnahmen wie Click & Collect und Terminvereinbarungen nötig werden.
- Öffnungsschritt 4: Wenn sich die Inzidenz (unter 50) 14 Tage lang nach dem dritten Öffnungsschritt nicht verschlechtert, kann die Außengastronomie sowie Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich wie Kontaktsport im Außenbereich ist möglich. Bei einer Inzidenz über 50 werden tagesaktuelle Selbsttests nötig.
- Öffnungsschritt 5: Wenn sich die Inzidenz (unter 50) 14 Tage lang nach dem vierten Öffnungsschritt nicht verschlechtert, sind Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien, sowie Kontaktsport in Innenräumen erlaubt.
- Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 ist, soll die Notbremse gezogen werden, das heißt die alten Maßnahmen, die bis 7. März galten, treten wieder ein.
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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