Land stärkt Bürgermeisteramt
Mehr Geld und Freizeit für Ortsbürgermeister
Ludwigshafen. Innenminister Michael Ebling hat angekündigt, günstige Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der rheinland-pfälzischen Ortsbürgermeister:innen angesichts wachsender Anforderungen zu schaffen. Die Bürgermeister:innen sollen künftig vor allem von attraktiveren Aufwandsentschädigungen und der personellen Unterstützung profitieren.
„Unsere Ortsbürgermeister:innen leisten Großartiges und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Daher ist es wichtig, die Attraktivität dieses Ehrenamtes weiter zu steigern und unsere Bürgermeister:innen bestmöglich in ihrer Arbeit zu unterstützen“, sagte Minister Ebling.
Die größte Veränderung wird sich bei den Aufwandsentschädigungen ergeben. Die Mindestentschädigungssätze der Aufwandsentschädigungsverordnung sollen rückwirkend zum 1. Januar um sechs Prozent und zum 1. Januar 2024 um weitere sechs Prozent angehoben werden. Weitere Erhöhungen sind abhängig von Einwohnerzahl und Arbeitsaufwand durch Gemeinderatsbeschlüsse möglich, selbst wenn Beigeordneten Geschäftsbereiche übertragen sind.
Zudem soll auch die personelle Unterstützung der Ortsbürgermeister:innen durch die Verbandsgemeinden optimiert werden. Die Anspruchnahme der für die Wahrnehmung des Ehrenamtes notwendigen freien Zeit soll flexibler werden, wie etwa durch Hinweise bei der Bestimmung von Freistellungszeiten. Auch die Ehrensoldregelungen sollen attraktiver gestaltet werden.
„Die Maßnahmen sollen auch mit Blick auf die anstehenden allgemeinen Kommunalwahlen in 2024 die Bereitschaft für die Übernahme eines solchen Amtes bei potenziellen Bewerber:innen weiter fördern“, so der Minister.
Im September 2022 hatten sich Ortsbürgermeister:innen aus Rheinhessen mit einer Petition an die Landesregierung gewandt, mit der sie eine Stärkung der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen erreichen wollten. Ein erstes Gespräch dazu fand im Dezember 2022 statt. Die von Innenminister Ebling vorgestellten Maßnahmen sollen nun Zug um Zug umgesetzt werden.
Bereits mit dem 8. Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurden Regelungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Ehrenamt weiter zu verbessern. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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