Neue Fahrradstraßen in Oppau und Edigheim: "Städteplanerisch sinnvoll"
Ludwigshafen. Seit Freitag, 19. Juli, gibt es zwei neue Fahrradstraßen in Ludwigshafen. In Oppau wird die Bad-Aussee-Straße zwischen Rheinstraße und Bürgermeister-Trupp-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen, in Edigheim die Straße Im Zinkig.
Beide Straßen sind schon länger von Radlern gut genutzt. Der Abschnitt der Bad-Aussee-Straße in Oppau ist Teil des Rheinradweges, den viele Berufspendler tagaus tagein nutzen. Die Straße Im Zinkig wird von Pendlern sowie von Schülern auf dem Weg zum Schulzentrum Edigheim genutzt.
Die neue Radstraße ist die erste im Stadtgebiet mit Durchgangsverkehr. Daher will die Verwaltung anhand von Verkehrsdaten ermitteln, wie sich Autofahrer sowie Radfahrer verhalten. Der Vorteil einer Fahrradstraße: Der Radverkehr wird so sicherer, da Kraftfahrzeuge dem Radverkehr untergeordnet sind. Zwar ist der Kfz-Verkehr dort also weiterhin erlaubt und man darf parken. Doch dürfen Autos, Motorräder und Roller hier nur maximal 30 km/h und mit besonderer Vorsicht fahren, sofern sie mittels Zusatzbeschilderung zugelassen sind. "Es besteht also ein Vorrang des Radverkehrs, Autos sind sozusagen nur zu Gast in einer Fahrradstraße", erklärt Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt. "Es wird aber nicht nur die Sicherheit für den Radverkehr, sondern auch für den Fußverkehr, zum Beispiel beim Queren der Fahrbahn, erhöht."
Zusätzlich zu dem Schild „Radstraße“, das die neuen Straßen ausweist, sind Bodenpiktogramme aufgetragen. Damit wird die Straße als solche für alle eindeutig erkennbar und es erschließt sich sofort, dass hier neue Verkehrsregeln gelten.
Der VCD Ludwigshafen begrüßt die Fahrradstraßen, vor allem für die Schüler in Edigheim sei sie von großem Nutzen und sinnvoll. Allerdings könnte laut VCD die Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet schneller gehen. Denn in Mannheim gebe es schon 17 davon, die insbesondere Radhauptverbindungen sicherer und attraktiver machen und so Radfahren fördern, so der VCD. Vorstand Dieter Netter ergänzt, dass bei aller Freude über zwei neue Fahrradstraßen kein geordneter Plan oder Prozess zu einer Verkehrswende erkennbar sei. „Die neuen Fahrradstraßen sind nur winzige Bausteine auf dem Weg dorthin“, sagt Helmut Buchholz.
Manche Städte in Deutschland sind zögerlich beim Ausbau von Fahrradstraßen. Dafür muss auch eine relativ hohe Nutzung durch Radler zu erwarten sein. Was mit Blick auf Radler eine Pull-Strategie ist, für die das Radfahren attraktiver werden soll, ist für Autofahrer immer noch eine Push-Strategie, mit der man den Autoverkehr quasi aus der Stadt "herausdrückt", obwohl die Verkehrsinfrastruktur von diesen bislang hier gut genutzt wird.
Regeln in Radstraßen
Grundsätzlich sind in Fahrradstraßen nur Fahrräder sowie E-Bikes bis 25 km/h und E-Tretroller erlaubt. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen allerdings auf dem Gehweg fahren, wie auch auf allen übrigen Straßen. Andere Fahrzeuge, S-Pedelecs mit Motorisierung bis 45 km/h, Autos oder Roller, dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind, zum Beispiel durch die Zusatzbeschilderung: Anlieger frei oder Motorrad/Kfz frei.
Tempo 30 ist Höchstgeschwindigkeit. Allerdings müssen sich Autos und Motorräder dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Das bedeutet Radfahrer:innen haben Vorrang und dürfen auch nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Autos müssen hinter den Radfahrern herfahren, wenn es keine Möglichkeit zum Überholen durch Gegenverkehr gibt.
Parken auf der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer:innen freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Die Vorfahrt ist genauso geregelt wie auf anderen Straßen. Zu beachten sind auch die Vorschriften zur Fahrbahnnutzung (zum Beispiel das Rechtsfahrgebot). jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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