Ludwigshafen
Parkgebühren digital mit dem Handy zahlen
Ludwigshafen. In Ludwigshafen wird das Parken einfacher: Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt gab am Donnerstag, 25. November, den Startschuss dafür, dass Autofahrer*innen ihre Parkgebühren auch per Mobiltelefon zahlen können.
Dafür kooperiert die Stadt mit Smartparking, einer Initiative und einem Verein für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter*innen stehen „EasyPark“, „Mobilet“, „Yellowbrick/Flowbird“, „Paybyphone“, „Parkster“ und „Parco“ zur Auswahl. Die Parkscheinautomaten bleiben parallel in Betrieb. Dort finden sich nun Informationen über die neuen Dienstleister*innen und ihre Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken.
Den Parkvorgang starten Autofahrer*innen per App, Anruf oder auch per SMS. Die Parkzeit kann man ganz nach Bedarf stoppen oder verlängern. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter*innen unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Nutzer*innen können frei wählen, bei welchem Betreiber*in sie ihr Ticket kaufen. Die jeweils gültige Höchstparkdauer gilt aber unabhängig von der Art der Zahlung.
„Diese Art der Zahlung ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung in Ludwigshafen. Parkraumnutzer*innen wird das Zahlen vereinfacht, da neben Barzahlung nun auch eine digitale Lösung möglich ist. Zudem werden die Bargeldmengen in den Automaten reduziert, wodurch die Automaten unattraktiver für Aufbrüche werden“, so Thewalt.
Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachung am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. „Unsere Politessen schauen zunächst, ob im Inneren des Fahrzeuges ein Parkschein ausgelegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie mittels App auf ihrem Smartphone prüfen, ob für das Kfz online Parkgebühren entrichtet worden sind, maßgebend ist das Kennzeichen und ob die dafür vorgesehene Frist nicht abgelaufen ist. Falls ein Ticket nicht gekauft oder bereits abgelaufen ist, wird eine Verwarnung fällig. Falls der Verursacher oder die Verursacherin über den QR-Code auf der Hinweiskarte über das entsprechende Portal das Verwarnungsgeld sofort zahlen möchte, kann er beziehungsweise sie dies tun“, erläutert Edeltraud Heller-Andor, Leiterin des Bereiches Straßenverkehr. ps/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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