Schöffenwahl 2024: Ehrenamtliche Straf- und Jugendrichter gesucht

Gericht Symbolfoto | Foto: Freedomz/stock.adobe.com

Ludwigshafen. Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein läuft die Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028. Interessierte können sich bis 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungsformulare können über die Internetseite der Stadt wwww.ludwigshafen.de heruntergeladen werden.

Gesucht werden Menschen, die als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung teilhaben wollen. Schöff*innen nehmen als ehrenamtliche Richter*innen in Strafverfahren vor den Amtsgerichten und dem Landgericht verantwortungsvolle Aufgaben wahr.

Dazu werden sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Schöff*innen entscheiden mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter*innen darüber, ob die Angeklagten der Straftaten schuldig sind, die ihnen vorgeworfen werden und wie in diesem Fall zu bestrafen ist.
Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich, dafür verlangt es ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Vorurteilsfreiheit auch in Extremsituationen, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Intuition, logisches Denkvermögen, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt Kompromissbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Dialogfähigkeit. Schöff*innen in Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Wann kann ich Schöff*in werden?

Wer Schöff*in werden möchte, muss zum 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und in Ludwigshafen am Rhein wohnen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Bewerbende dürfen auch nicht insolvent sein. Gesundheitlich müssen Schöff*innen fähig sein, auch mehrtägige Hauptverhandlungen zu bestreiten.

Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs-, Justiz- und Polizeivollzugsbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Religionsdiener wie Priester, Pastoren, Imame, Rabbiner dürfen nicht als Schöff*innen tätig sein.

Zweistufiges Wahlverfahren

Die Wahl der Schöff*innen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erstellen die Verwaltungen die Vorschlagslisten. Diese müssen doppelt so viele Bewerber*innen enthalten, wie tatsächlich benötigt werden. Die Auswahl der Haupt- und Ersatzschöff*innen trifft dann der Schöffenwahlausschuss bei den Gerichten. Dies geschieht in der zweiten Jahreshälfte. Die ausgewählten Schöff*innen werden anschließend benachrichtigt.

Was muss ich tun, wenn mich das Schöffenamt interessiert?

Da man als Schöff*in nur an einem Gerichtzweig tätig sein kann, sollten sich Bewerbende zunächst entscheiden, ob sie sich bei den Strafgerichten oder bei den Jugendkammern bewerben möchten.

Interessierte richten ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, 31. März an die Stadtverwaltung Ludwigshafen. Dazu das entsprechende Formular ausfüllen und unterschreiben. Es kann per Post oder eingescannt per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden.

Bewerbungen für ehrenamtliche Strafrichter gehen an:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Recht, Schöffenwahl
Tobias Ohr
Bismarckstraße 25,
67059 Ludwigshafen

Oder via E-Mail mit Betreff Schöffenwahl an: tobias.ohr@ludwigshafen.de
Ansprechpartner: Tobias Ohr, Telefonnummer 0621 5043024.

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Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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