Schulanmeldungen: Für Grund- und Förderschulen anmelden
Ludwigshafen. Der Anmeldetermin für schulpflichtige Kinder, die im Schuljahr 2025/26 die Grund- oder Förderschulen besuchen sollen, ist am Montag, 10. Juni. An diesem Tag müssen alle Kinder für das Schuljahr 2025/26 angemeldet werden, die vor dem 1. September 2025 ihren sechsten Geburtstag haben, also die bis einschließlich 31. August 2019 und früher geborenen Mädchen und Jungen. Dies gilt auch für Kinder mit Förderbedarf. Sie können unmittelbar bei der zuständigen Förderschule angemeldet werden.
Zur Anmeldung in der jeweiligen Schule müssen die Kinder von einem Elternteil begleitet werden. Mitgebracht werden müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch. Zudem wird um Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Masernschutz oder auch zu vorliegenden Allergien gebeten. Die Schulpflicht gilt auch für Kinder ausländischer Nationalität.
Kinder früherer Jahrgänge, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls wieder angemeldet werden. Der sogenannte Zurückstellungsschein wird dann zusätzlich zur Anmeldung benötigt.
Noch etwas Zeit haben Eltern der sogenannten „Kann-Kinder“. Diese Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber in die Schule aufgenommen werden können, wenn ihre Entwicklung dies erlaubt, werden am Dienstag, 11. Februar 2025, angemeldet. Bei den „Kann-Kindern“ entscheiden die Schulleitungen gemeinsam mit den Schulärztinnen und Schulärzten, ob die Kinder schulreif sind. Wenn die Eltern einverstanden sind, wird auch die Einschätzung der Kindertagesstätte mitberücksichtigt.red
Weitere Informationen:
Weitere Informationen über die Schulen und die Anmeldung finden Interessierte auf der Homepage unter: www.ludwigshafen.de
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.