Schweinepest: Kreis warnt vor möglicher Verbreitung im Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis. Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat das Virus jetzt auch die Kreise in Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz erreicht. Bislang ist der Rhein-Pfalz-Kreis nicht betroffen. Er ruft zur Vorsicht auf.
ASP ist für den Menschen und andere Tiere ungefährlich. Die Seuche ist allerdings vom Wildschwein aufs Hausschwein übertragbar. Bei Schweinen verläuft die Krankheit in der Regel tödlich. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und hochansteckend. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zur Weiterverbreitung und Infektion führen. Aktuell gibt es keinen Impfstoff gegen die Erkrankung. Die finanziellen Schäden bei einer Weiterverbreitung sind enorm. Die Landwirtschaft würde riesige Verluste hinnehmen müssen, ein Milliardenmarkt zusammenbrechen.
Die Ansteckung passiert auf verschiedenen Wegen.
Verbreitung von Tier zu Tier: Dabei können auch Tierarten, für die das Virus ungefährlich ist, das Virus übertragen und Schweine anstecken. Hunde sollten an die Leine. Verbreitung über infizierte Lebensmittel: Das Virus hält sich in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder Wurst bis zu 400 Tage. Werden diese Speisereste in öffentlichen Mülleimern entsorgt oder achtlos weggeworfen, können auch diese zur Ansteckung führen. Ein weggeworfenes Brot kann im ungünstigsten Fall zu Weiterverbreitung führen. Verbreitung über Gegenstände: Das Virus kann über Kleidung oder Schuhe, aber auch durch Fahrzeuge oder Jagd-, Landwirtschafts- und Campingausrüstung in Ställe oder Wohnungen gelangen.
Was jetzt zu tun ist
Es ist wichtig, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen Wanderer, Spaziergänger oder Autofahrer die Speisereste zuhause entsorgen.
Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den zuständigen Jäger, die Polizei oder das Veterinäramt unter der Nummer 0621 59097640 informieren. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand gewahrt werden. Tierhalter:innen müssen auf Hygiene achten, um ihre Tiere zu schützen. Dazu gehört, dass vor dem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Fremden den Stall betreten dürfen, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann. jg/red
Weitere Informationen:
Infos gibt es auf der Website des Landesuntersuchungsamts unter https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest sowie auf beim Umweltministerium unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheittierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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