Verfahrenslotsen beraten behinderte Kinder und Jugendliche bei Leistungsansprüchen
Ludwigshafen. Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 27 Jahre, die Behinderungen haben oder von Behinderungen bedroht sind, und ihre Eltern stehen oftmals vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die richtigen Hilfsangebote zu finden und auch in Anspruch zu nehmen. Ohne Hilfe ist es schwierig, die richtigen Ansprechpartner und Leistungsansprüche zu überblicken. Verfahrenslotsen sollen dabei unterstützen.
Verfahrenslotsen beraten umfassend, welche Hilfe in ihrer besonderen Situation in Frage kommt, helfen bei Anträgen und begleiten durchs gesamte Verfahren der Hilfegewährung. Die Lotsen können etwa an Hilfegesprächen teilnehmen und sollen mit ihrer Arbeit beitragen, dass Betroffene die erforderliche, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Unterstützung bekommen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Ob diese Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, entscheiden Berechtigte oder ihre Familien selbst. Es besteht Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Lotsinnen, wovon es zwei auch in Ludwigshafen gibt. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Familien sind die Sozialarbeiterinnen telefonisch unter der 0621 504-4055 und -4091 oder alternativ per E-Mail an verfahrenslotsen@ludwigshafen.de erreichbar. Informationen zu den Verfahrenslotsinnen in Ludwigshafen gibt es auch auf https://ludwigshafen.de/buergerservice/dienstleistungen/verfahrenslotsen.
Eine weitere Aufgabe der Verfahrenslots*innen ist die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes bei der strukturellen Zusammenführung der Eingliederungshilfe für die Inklusive Lösung. Dabei lassen sie ihre Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis und Netzwerkarbeit einfließen, um für Wissenstransfer zu sorgen und bestehende Prozesse für Ratsuchende zu optimieren. Sie schreiben einen halbjährigen Bericht über ihre Arbeit mit den Hilfsstellen. So werden Leistungen und Hilfen zusammengeführt.
Bei den Beratungen des neuen Gesetzesentwurfs zum inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz soll auch über die weitere Tätigkeit der Verfahrenslots*innen entschieden werden. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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