Aufhebung der Aufstallungspflicht im Rhein-Pfalz-Kreis
Vogelgrippe gebannt

Die Aufstallungspflicht im Rhein-Pfalz-Kreis endet am morgigen Freitag | Foto: enriquelopezgarre/Pixabay
  • Die Aufstallungspflicht im Rhein-Pfalz-Kreis endet am morgigen Freitag
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Rhein-Pfalz-Kreis. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26. Januar wird mit Wirkung vom morgigen Freitag, 23. April, aufgehoben. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hatte für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer die Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen.

Grund dafür war der Ausbruch der Geflügelpest (H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe) in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim, der durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt wurde. Der Ausbruch ist auf den Wildvogelzug entlang des Rheins zurückzuführen. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden alle Vögel des Vogelparks aufgestallt und die Aufstallungspflicht für das genannte Gebiet erlassen.

Mittlerweile gilt der Ausbruch im Vogelpark in Bobenheim-Roxheim als erloschen, nachdem bei den Abschlussuntersuchungen bei keinem der Tiere mehr das Virus nachgewiesen wurde. Auch der Großteil des Vogelzuges ist nun vorüber, so dass die Aufstallungspflicht aufgehoben werden kann.

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Empfehlungen des Landesuntersuchungsamtes zur Verhinderung des Eintrags der Viren:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.
Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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