Wahlausschuss entscheidet über Wahlvorschläge der Parteien
Ludwigshafen. Der Wahlausschuss unter hat alle gültigen Wahlvorschläge zugelassen. Zehn Parteien und Wählergruppen treten zur Stadtratswahl an: SPD, CDU, GRÜNE, AfD, FDP, FWG, PIRATEN, BIG (Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit), BSW und DIE LINKE. Diese Aufzählung entspricht der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge auf dem Stimmzettel.
Für die Wahlen der Ortsvorsteher:innen sind insgesamt 44 Wahlvorschläge zugelassen, für die Wahlen der Ortsbeiräte 52. In den Wahlausschuss als Beisitzende berufen sind insgesamt sechs Vertreter:innen der SPD, CDU, FDP und FWG. In der Regel werden bei der Berufung die Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die aufgrund eigener Wahlvorschläge im aktuellen Stadtrat vertreten sind.
EU-Ausländer können Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel werden ebenfalls am 9. Juni bestimmt. Wählen können auch Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedsstaaten der EU, genauso wie bei den Kommunalwahlen. Sie müssen unter anderem in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen sein. Wahlberechtigte Unionsbürger:innen werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl, also am 28. April 2024, bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden. Wer als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates bisher noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat, kann dies bis zum Freitag, 3. Mai, 12 Uhr, noch erledigen. Dann müssen die Anträge eingegangen sein. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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