Was müssen Arbeitnehmer und Betriebe bei Krankheit beachten?
Von Attest bis Urlaub
Krankheit. In der anstehenden Faschingszeit ist erfahrungsgemäß wieder mit einem Anstieg an Erkältungs- und Grippeerkrankungen zu rechnen. Dann heißt es ab ins Bett. „Aber vorher unbedingt den Arbeitgeber informieren!“, sagt Patric Walter, Leiter des Teams Krankengeld der IKK classic in Karlsruhe. Er fasst zusammen, was Arbeitnehmer und Betriebe bei Krankheit beachten sollten. Krankmeldung: Wer krank ist, muss seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren, dass er nicht zur...