Wildes Camping: In Deutschland erlaubt?
Abseits vom Touristentrubel
Urlaub. Die Sonne scheint, die Ferien brechen an - endlich Zeit für Sommerurlaub. Nach vielen Monaten voller Corona-Einschränkungen könnte gerade das Camping in der Wildnis nicht nur zu einem besonderen Erlebnis werden, sondern vor allem zu einem sicheren Urlaub mit Abstand zum Trubel. Doch was ist beim wilden Camping in Deutschland und im europäischen Ausland überhaupt erlaubt? Schließlich legt es niemand beim Camping auf Ärger mit den Behörden an. Die Rechtsexperten von ARAG beleuchten die rechtliche Lage für das wilde Zelten.
Wild Campen oder Biwakieren?
Wildes Campen bezeichnet in engerem Sinne die Übernachtung in einem Zelt außerhalb eines gekennzeichneten Camping- oder Übernachtungsplatzes. Wird lediglich in einem Biwak- oder Schlafsack, unter einem Schutzdach oder einem selbstgebauten Schutz aus Ästen oder Schnee übernachtet, spricht man auch von Biwakieren.
In Deutschland regeln die jeweiligen Landeswaldgesetze, was im Einzelnen verboten oder erlaubt ist. Generell ist wildes Campen in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Die Regelungen beziehen sich dabei ausdrücklich auf das Zelten, vom Biwakieren ist nicht die Rede. Daraus nun einen Freifahrschein fürs Übernachten ohne Zelt abzuleiten, ist jedoch ein Trugschluss, denn der Sinn des Verbotes bleibt im juristischen Sinne auch dann bestehen, wenn kein Zelt aufgestellt wird. Trotzdem gilt in der Praxis: Je häuslicher man sich einrichtet, mit desto mehr Unmut muss man rechnen, wenn man erwischt wird. Wer sich an einige Regeln hält, dem stehen aber auch Möglichkeiten offen, sein Zelt in der freien Natur aufzuschlagen.
Wildcampen: Was ist erlaubt?
Ungeachtet des generellen gesetzlichen Verbotes können Wald- oder Grundstücksbesitzer in den meisten Bundesländern das Zelten auf ihrem Land erlauben. Wo das Zelten im Wald nicht kategorisch verboten ist, verlangt das Gesetz die Zustimmung der zuständigen Forstbehörde. Da Land- und Forstwirte ihre Gegend besonders gut kennen, haben sie vielleicht noch echte Geheimtipps parat. Wer abseits von offiziellen Campingplätzen zelten will, wird zudem in einer kleinen ruhigen Gruppe eher geduldet.
In Rheinland-Pfalz ist das Wildcampen laut Landeswaldgesetz Paragraph 22 nur unter Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.
In Baden-Württemberg ist das Zelten in der Wildnis laut Naturschutzgesetz des Landes Paragraph 44 untersagt.
Wildcampen: Was ist verboten?
Absolut tabu ist rücksichtsloses Verhalten in der Natur. Entstandener Müll darf nicht in Wald und Flur hinterlassen werden. Die Spuren der Toilettengänge sollten vergraben und Lärm vermieden werden. Offenes Feuer ist – vor allem in den Sommermonaten – im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Dazu gehören neben Lagerfeuern, Kerzen und Fackeln auch Campingkocher. Im Brandfall sind neben empfindlichen Ordnungsgeldern in bestimmten Fällen Haftstrafen möglich. Naturschutzgebiete, Nationalparks, landwirtschaftliche Nutzflächen, Industriegebiete und militärische Sperrzonen kommen für das Camping auf keinen Fall in Frage. Auch Jäger freuen sich meist nicht über Störenfriede in ihren Revieren.
Wildes Campen im europäischen Ausland
Vor allem im Norden Europas ist Zelten in der freien Natur eher unproblematisch. So sind Norwegen und Schweden bekannt für das sogenannte „Jedermannsrecht“. Solange niemand gestört und nichts zerstört wird, ist das Zelten und Lagern gestattet. Doch auch beim „Jedermannsrecht“ gibt es Einschränkungen – Camper sollten sich also vorher genau informieren. So ist zum Beispiel in schwedischen Nationalparks das Campen in der Regel verboten. Weniger bekannte Paradiese für Wildcamper sind Schottland oder Irland und die baltischen Staaten. Dänemark wählt einen etwas anderen Weg: In 40 dafür ausgewiesenen Wäldern wurden dort sogenannte Naturlagerplätze eingerichtet. Allerdings weist die ARAG darauf hin, dass Norwegen und Island ihre Grenzen Corona-bedingt erst am 15. Juli für Touristen aus den EU-Ländern wieder öffnen.
Weitere Informationen unter:
www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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