Apotheken-Notdienste trotz Ausgangsbeschränkungen
Ausnahme für Medikamente
Corona. Auch während der Ausgangsbeschränkungenbleiben Notdienst leistende Apotheken geöffnet. Darauf weist die BundesvereinigungDeutscher Apothekerverbände ABDA hin. Der spät abendlicheoder nächtliche Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich.
Der Gang zum Apotheken-Notdienst ist zulässig
„Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für dieArzneimittelversorgung“, sagt Gabriele Regina Overwiening,
Präsidentin der ABDA. Sei es, weil nachts Rezepte aus demärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen
oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen.
Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist,
ist dies rechtlich zulässig.
Medizinischer Notfall rechtfertigt Ausnahme
Das ‚Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einerepidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ ist am Samstag, 24. April, in Kraft
getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie
deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die
Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesonderebei medizinischen Notfallen.
Weitere Informationen unter www.abda.de. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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