Neuerungen zum Jahresbeginn
Beträge für Pflegesachleistung und Kurzzeitpflege wurden erhöht
Rheinland-Pfalz: Zum 1. Januar 2022 sind die Beträge für Pflegesachleistung und Kurzzeitpflege angehoben worden, meldet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Je nachdem, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen, außerdem sind die Pflegegrade wichtig.
Vollstationäre Leistungen
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen stationären Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse
im Pflegegrad 1: 125 Euro
im Pflegegrad 2: 770 Euro
im Pflegegrad 3: 1262 Euro
im Pflegegrad 4: 1775 Euro
im Pflegegrad 5: 2005 Euro
Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Mehr Informationen zu diesem Leistungszuschlag finden Sie in dieser Übersicht.
Pflegesachleistung
Der Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.
Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie den kostenlosen Musterbrief Pflegesachleistungen Pflegebedürftiger zur Beantragung der Pflegesachleistungen herunterladen.
Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterbrief Pflegesachleistungen Bevollmächtigte.
Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.
Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2022 sind das monatlich
bis zu 724 Euro in Pflegegrad 2,
bis zu 1.363 Euro in Pflegegrad 3,
bis zu 1.693 Euro in Pflegegrad 4,
bis zu 2.095 Euro in Pflegegrad 5.
Festgelegt wurden die Erhöhungen der Sachleistungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juni 2021.
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet.
Gut zu wissen: auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 720 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 689 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen.
Zusätzlich stehen Frau Weber monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zur Verfügung. Mit diesem Betrag finanziert Frau Weber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen der Wohnung und beim Einkaufen durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Pflegegeld
Pflegegeld erhält man, wenn ehrenamtliche Pflegepersonen die häusliche Pflege übernehmen. Das können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn sein. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar
in Pflegegrad 2: 316 Euro
in Pflegegrad 3: 545 Euro
in Pflegegrad 4: 728 Euro
in Pflegegrad 5: 901 Euro
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.
Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie den kostenlosen Musterbrief Pflegegeld Pflegebedürftiger zur Beantragung von Pflegegeld herunterladen.
Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterbrief Pflegegeld Bevollmächtigter.
Mehr Informationen zum Pflegegeld.
Kombination von Sachleistung und Pflegegeld
Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro.
Weitere Pflegeleistungen
Darüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsleistungen
Wohnraumanpassung
Hilfsmittel im Pflegeheim
Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.
Weitere Fragen? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät auch individuell zum Thema Pflege./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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