Bubble Tea: Süßigkeit mit Koffein und Kalorien

Bubble Tea: Süßigkeit mit Koffein und Kalorien | Foto: lounisals/pixabay
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Rheinland-Pfalz. Nachdem es etwas in Vergessenheit geraten war, ist das Mix-Getränk auf Tee-Basis mit dem peppigen Namen zurück in Deutschlands Städten. Aber worauf ist beim Verzehr zu achten? Tipps gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bubble Tea ist ein aus Südostasien stammendes Trendgetränk auf Schwarz- oder Grüntee-Basis. Charakteristisch sind die enthaltenden "Bubbles" (Kügelchen aus Stärke, Fruchtsirup oder Gelee).
  • Beim Verzehr von größeren Mengen sollte bei Kindern und Jugendlichen auf die Koffeinmenge geachtet werden.
  • Bubble Tea enthält viel Zucker und sollte aufgrund seiner hohen Kaloriendichte nur in Maßen verzehrt werden.
  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt einen Hinweis zur Verschluckungsgefahr für Kleinkinder bis 4 Jahren beim Verkauf von Bubble Tea.

Vor etwa 10 Jahren erfreute sich der Bubble Tea vor allem bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Als eine Untersuchung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen mögliche Gesundheitsgefahren des Getränks ausmachte, ließ der Hype stark nach. Trotz einer Widerlegung dieser Meldung schlossen immer mehr Bubble Tea Läden und der Trend geriet in Vergessenheit. Jetzt ist der Bubble Tea zurück.

Was ist Bubble Tea?

Das aus Südostasien stammende Getränk wird aus verschiedenen Komponenten zusammengestellt. Wie, das können sich Verbraucher:innen selbst aussuchen. Basiszutat ist meist Grün- oder Schwarztee, entweder mit Milch oder einer Fruchtvariante. Dazu kommen Sirupe verschiedenster Geschmackrichtungen, wie z.B. Mango oder Vanille. Die dritte Komponente und das Besondere am Getränk sind die sogenannten "Bubbles".

Traditionell wird das Getränk mit Tapiokaperlen zubereitet, die aus Stärke der Maniokwurzel und Ahornsirup bestehen. Mittlerweile gibt es weitere Bubble-Sorten. Die "Popping Bobas" aus Algenstärke, die mit Fruchtsirup gefüllt sind und beim darauf Beißen zerplatzen. Oder die "Jellys", Geleestücke, die Gummibärchen ähneln. Alle Bubbles gibt es in den unterschiedlichsten Geschmackrichtungen.

Der Bubble Tea wird meist kalt verzehrt, es gibt ihn aber auch in heißen Varianten. Die Portionsgröße reicht von etwa 300 bis 700 Milliliter.

Gesundheitsgefährdende Stoffe im Bubble Tea?

Die Medien berichteten 2012 über eine Untersuchung der Rheinisch-Westfälischen Hochschule (RWTH) Aachen und der Firma Leco aus Mönchengladbach. Die Wissenschaftler:innen sollen dabei "giftige Inhaltsstoffe" im Bubble Tea gefunden haben. Unter anderem sollen bromierte Biphenyle (Substanzen, die im Verdacht stehen krebserregend und leberschädigend zu sein) und weitere krebserregende Stoffe in den Bubbles nachgewiesen worden sein.

Mehrere Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung konnten jedoch keine gesundheitsgefährdenden Stoffe nachweisen. Trotz dessen verschwanden die Bubble Tea-Läden nach und nach von der Bildfläche. Doch der Trend scheint zurück zu sein. In den Einkaufsstraßen vieler Städte sind sie nun wieder zu finden.

Kalorien- und koffeinhaltig: Worauf bei Bubble Tea zu achten ist

Beim Verzehr von Bubble Tea sind einige Dinge zu beachten: Zunächst kann das Getränk durch die verwendeten Sirupe und die Bubbles stark zucker- und kalorienhaltig sein. Ein Becher kann zwischen 300-500 Kalorien beinhalten und damit schnell fast eine Hauptmahlzeit ausmachen. Bubble Tea sollte deshalb eher als eine kalorienreiche Zwischenmahlzeit angesehen werden, die eine gesunde und ausgewogene Hauptmahlzeit nicht ersetzen kann.

Bubble Tea, der auf Grüntee-Basis und vor allem auf Schwarztee-Basis zubereitet wird, kann zudem hohe Mengen Koffein enthalten, da die Portionen meist größer sind, als eine normale Tasse Tee (200 Milliliter). In den Läden werden Becher mit bis zu 700 Milliliter angeboten. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sollte darauf geachtet werden, dass sie beim Verzehr eine bestimmte Koffeinmenge nicht überschreiten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für Kinder und Jugendliche eine tägliche Zufuhr von 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht nicht zu überschreiten. Die Grenze liegt also bei einem gesunden Jugendlichen, mit etwa 50 Kilogramm Körpergewicht, bei 150 Milligramm Koffein. Eine Tasse schwarzer Tee (200 Milliliter) enthält bereits in etwa 45 Milligramm Koffein (eine Tasse grüner Tee in etwa die Hälfte). Bei 700 Milliliter Bubble Tea auf Schwarztee-Basis könnten somit schnell über 150 Milligramm Koffein aufgenommen werden.

Außerdem kann Bubble Tea zahlreiche Zusatzstoffe, wie z.B. Farbstoffe und Konservierungsstoffe, aber auch Allergene wie z.B. Milch, enthalten.

Wichtig!
Zusatzstoffe und Allergene müssen vor Ort im Bubble Tea Laden gesondert gekennzeichnet werden: Entweder schriftlich, zum Beispiel auf der Getränkekarte über Fußnoten, oder mündlich. Wird über enthaltende Zusatzstoffe oder Allergene im Bubble Tea mündlich informiert, muss im Verkaufsraum gut sichtbar darauf hingewiesen werden. Die entsprechenden Informationen müssen Ihnen auf Nachfrage mitgeteilt werden können. Dazu sollte eine schriftliche Aufzeichnung vorliegen, die für Sie leicht zugänglich ist.

Zudem ist die Verschluckungsgefahr der Bubbles durch Kleinkinder bis 4 Jahre zu beachten, die vor allem durch das Trinken mit einem Strohhalm und das Ansaugen der Bubbles begünstigt wird. Die Kügelchen könnten so leicht in die Lunge gelangen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Verbraucherzentralen empfehlen, dass Bubble-Tea-Anbieter einen deutlich sichtbaren Hinweis zu diesem Gesundheitsrisiko im Verkaufsraum anbringen. Verbindlich ist dieser Hinweis jedoch nicht.

Bubble Tea ist ein Trendgetränk, das bei einer sonst ausgewogenen Ernährung durchaus ab und zu als Süßigkeit verzehrt werden kann. Zu beachten sind dabei der hohe Kalorien- bzw. Zuckergehalt, der Koffeingehalt des Getränks bei Kindern und Jugendlichen sowie die mögliche Verschluckungsgefahr der Kügelchen bei Kleinkindern. Von daher ist von einem Verzehr für Kinder unter vier Jahren eher abzuraten. /ps

Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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