Pflegegeldempfänger
Die Beratungsstelle der Pflegekassen informiert

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Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger ab 01.10.2020

Im Zuge der Corona-Pandemie war zum gesundheitlichen Schutz der Beteiligten die Pflicht, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB X abzurufen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.

Der Beratungseinsatz muss weiterhin bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erfolgen. Bitte rufen Sie deshalb bei Pflegegrad 2 und 3 den nächsten Beratungsbesuch im ersten Halbjahr 2021, also spätestens bis zum 30. Juni 2021 und bei Pflegegrad 4 und 5 im letzten Quartal 2020, also bis spätestens 31. Dezember 2020 ab.

Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrzunehmen. Patienten müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern. Sie werden von der Pflegekasse nicht darauf hingewiesen, dass erneut eine weitere Beratung ansteht!

Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder komplett zu streichen.

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr

Was kostet der Beratungseinsatz?
Die Kosten für den Beratungseinsatz sind kostenfrei.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungseinsatz unter Telefon: 06235-446 285-0

Beratungsstelle Hilfedienst
Anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB X Bahnhofstr. 37
67105 Schifferstadt
Mail: kontakt@hilfedienst.com Web: www.hilfedienst.com

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Autor:

Steffen Hoock aus Ludwigshafen

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