Entschädigung ist kein Hinzuverdienst
Ehrenamt und Rente
Rheinland-Pfalz. Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt in der Kommunalpolitik oder der Sozialversicherung werden weiter nicht als Hinzuverdienst auf eine vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet. Die bereits bestehende Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2022.
Sie betrifft ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Ortsvorsteher, Stadträte ebenso wie Mitglieder im Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Gemeinderat, aber auch die Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen in der Sozialversicherung, ehrenamtliche Versichertenberater oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger. Sie alle erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Arbeit, die den Zeit- und Mehraufwand abdecken soll.
Wenn die Aufwandsentschädigung einen konkreten Verdienstausfall ersetzen soll, gilt dies aber nicht.
Dann wird sie als Hinzuverdienst auf eine Erwerbsminderungsrente oder vorzeitige Altersrente angerechnet. ps
Weitere Informationen:
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unter 0800 100048016 und im Internet unter www.drv-rlp.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.