Versorger geben sinkende Strompreise nicht an Kunden weiter
Energierechtstipp der Verbraucherzentrale

Verbraucher sollten einen Versorgerwechsel prüfen | Foto: analogicus/Pixabay
  • Verbraucher sollten einen Versorgerwechsel prüfen
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Energieversorgung. Obwohl sich der Börsenstrompreis gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2018 und 2019 etwa halbiert hat, geben Energieversorger sinkende Strompreise nicht an ihre Kunden weiter. „Gerade in der aktuell schwierigen Situation sollten die Anbieter die Verbraucher entlasten, anstatt ihren Profit zu steigern“, so Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherschützer rechnet sogar mit einer Preiserhöhung, denn die Branche argumentiert mit gestiegenen Steuern, Umlagen und Netzentgelten. Er rät Verbrauchern, einen Versorgerwechsel zu prüfen.

Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden könnte aktuell rund 75 Euro pro Jahr einsparen, wenn die Versorger den gesunkenen Börsenstrompreis vollständig weitergeben würden. Dies hat eine aktuelle Berechnung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands ergeben. Es kann sich also durchaus lohnen, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, die Kündigungsfristen ihrer Stromverträge zu überprüfen, Preise zu vergleichen und die Preisentwicklung im Auge zu behalten. „Die Fristen für eine ordentliche Kündigung können bis zu drei Monate betragen“, so Müller. „Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden jedoch ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss.“
Fragen rund um Energiepreise, Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt die Beratung telefonisch per Rückruf. Terminvereinbarung für eine solche Telefon-Beratung ist unter: 06131 28480, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp möglich.

Weitere Beratungsangebote der Verbraucherzentrale: Servicehotline Energierecht unter 0800 6075500 montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr. Überprüfung von Heizkostenabrechnungen nach Einsendung der Unterlagen, Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers sowie zum Energiesparen derzeit per Telefon unter 0800 6075600. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Energieberatung unter: www.energieberatung-rlp.de

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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