Strenge Auflagen für die Einreise zur Sicherung der Ernte
Erntehelfer dürfen nun doch einreisen
Erntehilfe. Saisonarbeiter dürfen nun doch einreisen. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben heute ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.
Insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf zahlreiche Arbeitskräfte angewiesen. Durch die Vermittlung von Helfern aus dem Inland sowie arbeitsrechtliche Flexibilisierungen konnte bereits geholfen werden. Zusätzlich sind die Betriebe aber auf Erntehelfer aus dem Ausland angewiesen. Rund 20.000 Arbeitskräfte waren bis zum Einreisestopp am 25. März nach Deutschland eingereist. Bis Ende Mai werden etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt. Die begrenzten Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen, die den Infektionsschutz der Bevölkerung in Abstimmung dem Robert-Koch-Institut und dem Bauernverband sicherstellen. Die Anzahl ausländischer Saisonarbeitskräfte wird auf das notwendige Maß beschränkt. Zusätzlich will die Landwirtschaft Bürger als Erntehelfer gewinnen.
Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen.
Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Somit werden stundenlange Busreisen durch Europa aus Infektionsschutzgründen vermieden. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauernverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Coronavirus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt (keine Einzelanreise).
Bei der Einreise wird ein von den Arbeitgebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in möglichst kleinen Gruppen von bis zu 20 Personen. Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten beziehungsweise Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.
Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden. Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden. ps
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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