Evakuierung: Tipps zur Vorbereitung und zum Ablauf
Ratgeber. Wird bei Bauarbeiten ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden und man muss die Bombe entschärfen, so muss dafür ein sogenannter Sicherheitsbereich rund um die Fundstelle evakuiert werden. Je nach Art und Größe der gefundenen Bombe kann dieser Bereich größer oder kleiner festgelegt werden. Aber auch aufgrund eines Großbrandes, bei Hochwasser oder anderen Schadensereignissen können Evakuierungen erforderlich sein.
Wurde eine Evakuierung angeordnet, ist man rechtlich dazu verpflichtet, die Schutzzone zu verlassen. Notfalls ist die Polizei dazu berechtigt, die Evakuierung mit Zwangsmitteln durchzusetzen.
Wie bereitet man sich auf die Evakuierung vor?
- Ruhe bewahren!
- Notgepäck packen: Ersatzkleidung, Hygieneartikel, Medikamente, usw.
- Dokumentenmappe / wichtige Unterlagen richten: Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, Stammbuch, usw.
- Wer keine Möglichkeit hat, während der Dauer der Evakuierung privat unterzukommen, informiert sich über offizielle Notunterkünfte.
- Wer das gesperrte Gebiet nicht allein verlassen kann, oder bettlägerige Angehörige in der Schutzzone kennt, wendet sich bitte an die Hilfsorganisationen. Die Rettungskräfte kümmern sich um einen barrierefreien Transport zu den Notfall-Sammelstellen.
Verhalten während der Evakuierung
- Auf Durchsagen von Polizei oder Feuerwehr achten!
- Immer den Anweisungen der örtlichen Einsatzleitung beziehungsweise der Einsatzkräfte vor Ort befolgen!
- Haustiere, Notfallgepäck sowie Dokumentenmappe mitnehmen.
- Beim Verlassen der Wohnung: Haustüren und Fenster schließen, Rollläden offenlassen, Licht und Kerzen ausmachen, alle Elektro‐ und Gasgeräte ausschalten, alle Wasserhähne schließen.
- Kinder, ältere und hilfsbedürftige Menschen beim Verlassen der Schutzzone unterstützen.
- Wer die Schutzzone mit dem eigenen Fahrzeug verlässt, sollte möglichst Fahrgemeinschaften bilden. Bei der Nutzung des ÖPNV sind mögliche Einschränkungen im Fahrplan zu beachten.
- Darauf achten, keine Verkehrswege blockieren! Die Rettungskräfte, die Polizei und die Feuerwehr sind auf freie Straßen angewiesen.
- Sollten sich Kinder in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergarten oder Schule befinden, werden diese in der Regel von den dort Verantwortlichen zu einer Notfall-Sammelstelle gebracht. Dort können die Kinder dann abgeholt werden. Eine Abholung direkt aus Schule oder Kindergarten soll nur erfolgen, wenn man durch Polizei oder Lautsprecherdurchsagen dazu aufgefordert wird.
Nach dem Schadensereignis
- Auf die offizielle Entwarnung durch die Rettungskräfte oder Katastrophenschutzbehörden warten.
- Nach der Entwarnung Ruhe bewahren und Geduld haben, dabei die Anweisungen der Rettungskräfte beachten.
- Erst in die Wohnungen zurückkehren, wenn dies ausdrücklich erlaubt wurde.
Wichtige Telefonnummern
Notruf: 112
Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Bundespolizei: 0800 6888000
Behördenrufnummer: 115
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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