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Gendern in Stellenanzeigen: Korrekt formulieren, ohne zu diskriminieren
Gendern in Stellenanzeigen. In Stellenanzeigen lesen Sie immer wieder den Zusatz (m/w/d). Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) regelt, dass Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, Ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Identität bei der Suche nach Arbeitskräften keine Rolle spielen dürfen. Daher sollte eine Stellenanzeige niemanden ausgrenzen. Das passiert jedoch sehr schnell: „Mitarbeiter für mein junges Team“ wird oft gelesen.
Sollte sich eine Person aufgrund diskriminierter Aussagen benachteiligt fühlen und kann sie eine Bewerbungsabsage darauf beziehen, könnte sie auf Entschädigung klagen. Das sind in den meisten Fällen ein bis drei Monatsgehälter zzgl. Prozess- und Anwaltskosten. Es gibt sogar einen Personenkreis, die sogenannten „AGG-Hopper“, die kein ernsthaftes Interesse an der Stelle haben und lediglich darauf aus sind, nach einer Absage eine solche Entschädigung einzuklagen.
Verwenden Sie gendergerechte Formulierungen in Stellenanzeigen
Verzichten Sie auf Formulierungen, die eine Bewerbergruppe ausgrenzt, in dem Sie
auf oben genannte Eigenschaften neutral eingehen.
Verzichten Sie auf Aussagen wie zum Beispiel:
- junges Team
- junger Bewerber
- langjährige Berufserfahrung (das schießt auf einen älteren Bewerberkreis; lieber: „angemessene Berufserfahrung für diese Stelle“)
- Assistent oder Assistentin lieber Assistenz
- Deutsch als Muttersprache oder akzentfreies Deutsch (besser perfekte Deutschkenntnisse)
- „belastbar“ oder „geistig flexibel“ (kann auf Behinderungen bezogen werden)
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf bei einer Ausschreibung ebenfalls nicht auf eine gewünschte Konfession hinweisen, um von vornherein den Verdacht auf eine mögliche Benachteiligung auszuschließen; es sei denn der Bewerber sollte zum Beispiel predigen.
Wichtig in der Anzeige ist der Zusatz m/w/d (männlich, weiblich, divers). Es gibt Bezeichnungen wie „i“ für intersexuell, „gn“ für geschlechtsneutral, „t“ wie transsexuell oder „x“ für ein nicht näher spezifiziertes Geschlecht. Jedoch grenzen Sie mit dem Zusatz „i“ die Transsexuellen aus. Daher sind Sie mit der Schreibweise (m/w/d) auf der sicheren Seite.
Ebenfalls korrekt ist auch die Schreibweise mit Gendersternchen (Mitarbeiter*in) oder der Gendergap (Mitarbeiter_in) um alle Geschlechtsidentitäten anzusprechen.
Fotos bei Stellenanzeigen: auch hier gilt „uffbasse“
Schalten Sie eine Anzeige für eine typische männliche Arbeitsstelle mit einem Foto, das einen Mann zeigt, und dazu vielleicht noch den Satz „Wir suchen dich“ können sich hier sowohl Frauen als auch Personen dritten Geschlechts ausgeschlossen und diskriminiert fühlen.
Fotos wirken immer ansprechend auf Bewerberinnen und Bewerber. Verwenden Sie Bilder, die geschlechter- und altersgemischte Menschen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund sowie mit und ohne Behinderung abbilden.
Apropos Bilder:
Wussten Sie, dass eine Aufforderung „Schicken Sie Ihre Bewerbung mit Lichtbild“ ebenfalls Probleme hervorrufen kann?
Schließlich liefert ein Bewerbungsfoto Hinweise auf Alter, ethnische Herkunft oder etwaige Behinderung. Auch hier können abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber Entschädigungen geltend machen.
Es gibt sie: wenige Ausnahmen
Sollte die zu besetzende Stelle spezielle Anforderungen erfüllen, dann kann eine detaillierte Formulierung zulässig sein, zum Beispiel bei einem Modell für weibliche Bademode oder Damenunterwäsche.
Wenn Sie ganz sicher sein möchten, lassen Sie Ihre Stellenanzeige durch eine Anwältin oder einen Anwalt prüfen.
Tipps und Hilfestellungen rund um Ihren Text können Sie unverbindlich von uns bekommen. Eine rechtsverbindliche Auskunft können wir Ihnen zwar nicht liefern, aber wir helfen Ihnen gerne bei der entsprechenden Formulierung. Rufen Sie an unter 0621-5902490 oder schreiben Sie an jobs@mediawerk-suedwest.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Eine Idee vorab:
Geben Sie doch einen Hinweis in Ihrer Stellenanzeige, dass Sie Bewerbungen lediglich auf die fachlichen Qualifikationen hin bewerten und Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Nationalität, Alter oder Behinderung berücksichtigen. So zeigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass sie das AGG respektieren, machen einen positiven Eindruck und präsentieren sich als offen, fair und gerecht.
Autor:Petra Mäurer aus Ludwigshafen |
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