Kabinett verabschiedet Novelle des Baugesetzbuchs
Grünflächen gehen der Natur verloren
NABU. Am Mittwoch, 4. November, hat das Bundeskabinett die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine Verlängerung des ausgelaufenen Paragrafen 13b BauGB, der das Bauen auf geschützten Flächen ohne Umweltprüfung und frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung im Eilverfahren ermöglicht.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert: „Paragraf 13b fördert unkontrollierten, beschleunigten Flächenverbrauch. Er wurde eingeführt, um bezahlbaren Wohnraum für viele zu schaffen, tatsächlich schafft er nur Wohnraum für wenige besser Verdienende – und das an Orten, wo gar kein Wohnraum benötigt wird. Studien belegen, dass er in Großstädten faktisch nicht angewandt wird. Der Schutz unbebauter Landschaft wird so dauerhaft geschwächt. Schon jetzt werden in Deutschland pro Tag 56 Hektar Fläche versiegelt. Eine Verlängerung des Paragrafen widerspricht zudem den Erkenntnissen der Wissenschaft und sogar dem eigenen Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch drastisch zu senken. Wir appellieren dringend an die Mitglieder des Bundestages, sich in der parlamentarischen Abstimmung gegen eine Verlängerung von Paragraf 13b BauGB zu entscheiden. Wir müssen den Verbrauch von Wiesen, Feldern und Wäldern dringend eindämmen.“
Laut einer Umfrage des Bundes wurden allein in Rheinland-Pfalz bis Mai 2019 136 Bebauungspläne auf Basis des umstrittenen Paragrafen aufgestellt, bis heute sind viele weitere dazu gekommen. Die Folgen für die Natur sind jetzt schon verheerend: Momentan wird in Deutschland für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen jede Minute die Fläche eines durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstücks benötigt. Dadurch werden Landschaften immer weiter zerschnitten und Lebensräume zerstört. Dörfer wachsen in die Fläche, während die Dorfkerne veröden. „Statt den angespannten Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen zu entspannen, werden in über 85 Prozent der Fälle Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum gebaut. Das ist kein Beitrag, um den Wohnungsmangel für alle Bevölkerungsschichten zu beseitigen“, sagt Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz. „Flächenfraß und Landschaftszerschneidung setzen die Artenvielfalt enorm unter Druck, Tieren und Pflanzen gehen immer mehr Lebensräume verloren. Wir gefährden unsere Naturschutzziele, wenn die Außenbereiche ohne ausgiebige Prüfung immer schneller bebaut und versiegelt werden“, so Lindemann.
Das sehen offenbar auch viele Bürger so. Eine vom NABU gestartete Online-Petition gegen die Verlängerung des Paragrafen 13b haben bisher schon mehr als 30.000 Menschen unterzeichnet.
Das Ziel der Bundesregierung, mit der Gesetzesnovelle zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, begrüßt der NABU. Auch sind einige der vorgeschlagenen Instrumente im Grundsatz gut und richtig, etwa die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts. Allerdings werden Aspekte wie Umwelt- und Klimafreundlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt. ps
Weitere Informationen:
Die Petition gegen den Paragrafen findet man unter mitmachen.nabu.de/de/flaechenfrass
Die Stellungnahme des NABU gibt es hier.
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.