Was gilt es zu beachten?
Hochsaison für Hobbygärtner
Pfalz. Ab 1. Oktober dürfen Hobbygärtner wieder zur Säge greifen und Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen. Wer sich nicht an diesen Zeitraum hält, muss mit harten Strafen rechnen, denn der ist seit 2010 bundesweit einheitlich im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt (BNatSchG, Paragraf 39 Absatz 5).
Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind nach Angaben der ARAG Experten von dem Verbot zwar ausgenommen, das heißt, sie dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden.
Allerdings sollten Hobbygärtner, bevor sie die Säge zur Hand nehmen, abklären, ob es in ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet beziehungsweise eine Genehmigung dafür verlangt. Wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorhaben ebenfalls zurückstehen (Paragraf 39 Absatz 1). ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.arag.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.