Vorsicht vor Organisation „Transparenzregister e.V. i.Gr.“
IHK warnt vor Zahlungsaufforderung

Foto: TeroVesalainen/Pixabay

Pfalz. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz warnt vor einer E-Mail-Kampagne, bei der in den letzten Tagen zahlreiche pfälzische Unternehmen eine E-Mail mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ erhalten haben. Versendet werden diese E-Mails von einer Organisation namens „Transparenzregister e.V. i.Gr." 

Heiko Lenz, zuständiger Jurist bei der IHK Pfalz, rät dringend davon ab, „Hilfestellungen“ dieses Vereins in Anspruch zu nehmen. „Unternehmen werden aufgefordert, sich innerhalb von zehn Tagen ins Transparenzregister einzutragen, da sonst hohe Bußgelder drohen. Für seine Tätigkeit fordert der Verein eine Pauschale in Höhe von 49 Euro.“ Dabei wird als Internetadresse "transparenzregister Deutschland e.V." angegeben.

Aus der E-Mail des Absenders geht nicht hervor, dass für die Eintragung Kosten in Höhe von 49 Euro erhoben werden. Heiko Lenz weist ausdrücklich daraufhin, dass der entgeltliche Anbieter in keinem Zusammenhang mit dem offiziellen Transparenzregister steht. Dieses wird vom Bundesanzeiger Verlag unter www.transparenzregister.de geführt. Die Eintragung dort ist kostenlos.

Richtig ist jedoch, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Gegebenenfalls sollte man dies nachholen oder die Handelsregistereintragung so ändern, dass alle erforderlichen Unterlagen elektronisch abrufbar sind. laub/ps

Weitere Informationen:
Weitere Ausführungen zu rechtlichen Fragen rund ums Transparenzregister gibt es auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts und des Transparenzregister, www.bva.bund.de und www.transparenzregister.de
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Heiko Lenz, unter der Telefonnummer 0621 5904 2020 oder per E-Mail an  heiko.lenz@pfalz.ihk24.de

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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