Trödelmärkte
Jetzt kann die Schatzsuche wieder beginnen
Rheinland-Pfalz. Nach einer Corona-bedingten Zwangspause kann die Schatzsuche auf Flohmärkten und Co. endlich wieder losgehen. Hier darf die Ware angefasst und begutachtet werden; hier ist das Feilschen um den Preis keine Ausnahme, sondern die Regel. Welche Regeln es bei einem privaten Flohmarkt sonst noch gibt, wissen die ARAG Experten.
Dabei scheint neben dem klassischen Flohmarkt vor allem der Hofflohmarkt auf privaten Hinterhöfen im Trend zu sein. Hier wird nicht nur ver- und gekauft, sondern vor allem die Nachbarschaft entdeckt und hinter die Kulissen geblickt. Darüber hinaus sind auch Spezialmärkte immer mehr im Kommen: Ob für Bücher, Kindersachen, Technik oder Antiquitäten - das Spektrum ist dabei genau so vielfältig wie die Zielgruppen.
Handelt es sich um einen einmaligen Garagenverkauf auf dem eigenen Grundstück, ist dieser in der Regel unproblematisch. Dennoch empfehlen die ARAG Experten, als Absicherung das Einverständnis der Stadtverwaltung oder des Ordnungsamtes einzuholen. In vielen Bundesländern sind bis zu drei private Flohmärkte pro Jahr erlaubt. Doch es gibt ein paar Grundregeln zu beachten.
Wer in einer Mietwohnung wohnt, sollte sich vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Einverständniserklärung holen. Damit ist man bei Beschwerden von Nachbarn auf der sicheren Seite. Die ARAG Experten empfehlen, den Rest der Nachbarschaft schriftlich über die Pläne in Kenntnis zu setzen. Am besten mit einem Flyer, der gleichzeitig als Einladung dient. Der Experten Tipp: Die Prospekte sollten nicht nur an alle Nachbarn verteilt, sondern können auch in den Geschäften des Viertels ausgelegt werden.ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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