Karte sperren: Mit Fax oder App für Sprach- und Hörgeschädigte

Zahlungskarten können auch über Fax und App gesperrt werden | Foto: sodawhiskey/stock.adobe.com
  • Zahlungskarten können auch über Fax und App gesperrt werden
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Sicherheit. Sprach- und Hörgeschädigte können bei Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarten oftmals nur schwer eine Kartensperre per Telefon veranlassen. Dennoch müssen sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und den Kartenverlust schnellstmöglich melden, um finanzielle Schäden zu verhindern.

Dafür gibt es einen besonderen Service: girocards und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116. Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch der Anruf bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz ist gebührenfrei. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht erreicht werden können, gibt es alternativ die Rufnummer 049 (0) 30 4050 4050. Alternativ steht die Sperr-App 116 116 zur Verfügung: Hier können die Daten der Zahlungskarten sicher gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Institut Zugang durch diese Applikation gewährt. Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking.red

Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.kartensicherheit.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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