Massenhaft betrügerische Schreiben zu "EURO LOTTO ZENTRALE" im Umlauf
Rheinland-Pfalz. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sind derzeit Mahnbriefe mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien im Umlauf. In den betrügerischen Schreiben steht, dass die Empfänger:innen mittels Lastschrift rund 390 Euro für einen Dienstleistungsvertrag bezahlen sollen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Verschiedene angebliche Anwaltskanzleien verschicken derzeit betrügerische Forderungsschreiben.
- Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" angemeldet.
- Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.
Die Verbraucherzentralen erhalten derzeit massenweise Anfragen zu Forderungsschreiben verschiedener erfundener Kanzleien wie z.B. Schmidt und Kollegen aus München für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Die "EU-Collect AG" aus Hamburg fordert sogar 398,50 Euro. 2021 hat die angebliche "PRO COLLECT AG" aus Köln einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro gefordert. Identisch sind jedes Mal diese Merkmale:
- Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit "Vorgerichtliche Mahnung".
- Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat.
Dieses Formular kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Die Verbraucherzentralen raten, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden. In einem separaten Artikel erfahren Sie außerdem, wie Sie unseriöse Inkassoforderungen entlarven können.
Verträge für Lotterien sind nicht ohne schriftliche Bestätigung gültig.
Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" zustande gekommen. Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten.
Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält.
Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen!
Wichtig zu wissen: Zwar kann man Verträge für Lotterien am Telefon schließen. Sie sind allerdings nicht ohne anschließende schriftliche Bestätigung gültig. Das gilt auch für eine Reihe weiterer Verträge, die wir in diesem Artikel auflisten.
Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Eine telefonische Erstberatung findet montags, mittwochs und donnerstags unter (06131) 28 48 120 in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr statt.
Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Zum Beispiel das der Anwälte Schmidt und Kollegen. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden. Damit sollen Betroffene davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben.
Auch die angeblichen Hamburger Anwälte Patrick Mehl und Maik Kühne von der "EU-Online AG" sind an der genannten Anschrift Neuer Wall 50 nicht über eine Interet-Recherche zu finden. /ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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