Neue Vorgaben für Energieausweise ab Mai
Mehr Transparenz bei Immobilien

Energiebedarf und -verbrauch galten bisher als optionale Angabe, die keiner gesetzlichen Regelung unterlag  | Foto: yannick_Hstt/Pixabay
  • Energiebedarf und -verbrauch galten bisher als optionale Angabe, die keiner gesetzlichen Regelung unterlag
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Immobilien. Ab 1. Mai treten die geänderten Regelungen für Energieausweise in Kraft. Die Anpassungen betreffen die Ausstellung neuer Dokumente und alle bestehenden Ausweise, wenn sie nach einer Laufzeit von zehn Jahren abgelaufen sind. Während für Verkäufer, Vermieter oder Verpächter der Energieausweis bereits als Pflichtdokument galt, sind auch Makler ab Mai 2021 verpflichtet, Interessenten und Käufern einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Was sich genau ändert, erklären die Experten von Von Poll Immobilien.

„Die Regelung, dass ein Energieausweis nur vom Eigentümer bereitzuhalten ist, wird mit der neuen Verordnung angepasst“, sagt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter. Und weiter: „Bisher war die Nennung der Pflichtangaben in Immobilieninseraten für Makler ausreichend. Prinzipiell gehörte die Vorlage eines Energieausweises schon immer zum guten Makler-Ton (…). Jetzt ist er für die gesamte Branche verpflichtend. Die Beantragung obliegt jedoch weiterhin dem Eigentümer.“

Emissionswerte werden aufgenommen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt mit den neuen Regularien besonderen Wert auf die Transparenz der CO2-Emissionen. Energiebedarf und -verbrauch galten bisher als optionale Angabe, die keiner gesetzlichen Regelung unterlag. „Für Eigentümer bedeutet die zusätzliche Information, mehr Aufschluss über die Energiebilanz der Immobilie zu liefern“, erklärt Ritter. „Im Zuge des Nachhaltigkeitsbestrebens und der Unterstützung des Klimaschutzes legen Verbrauchs- und Bedarfsausweise mit den geforderten Angaben die energetische Qualität einer Immobilie offen. In der Vergangenheit wiesen Bedarfsausweise nur den berechneten Energiebedarf aus, während Verbrauchsausweise Auskunft über die Heizenergie gaben. Diese Angaben werden nun kombiniert. Klimaanlagen sowie das Fälligkeitsdatum für die nächste Untersuchung ergänzen die neuen Pflichtangaben.“

Fotos können im Bestfall Besichtigung ersetzen

Bislang war zur Überprüfung und Neuausstellung eines Energieausweises die Besichtigung der betreffenden Immobilie durch den Prüfer unerlässlich. Antragsteller können bei Vorlage aussagekräftiger Bilder jedoch Zeit sparen.
Liefern die Fotos detaillierten Aufschluss über Zustand und Instandhaltung des Gebäudes oder der Wohnung, muss ein Aussteller zur Bewertung nicht zwangsläufig vor Ort sein. Die Immobilie in Szene zu setzen und wichtige Merkmale schon im Vorfeld fotografisch festzuhalten, kann somit viel Zeit ersparen.

Energieausweis mit Beratung verbinden

Die Frage, welcher Energieausweis die richtige Option ist, stellt Eigentümer vor ein Rätsel. „Für Einfamilienhäuser ist ein Bedarfsausweis zu empfehlen, da sich die benötigte Energie nur auf eine Mieterschaft bezieht“, sagt der Immobilienexperte. „Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude, in denen verschiedene Parteien ein unterschiedliches Heizverhalten aufweisen, werden durch den Verbrauchsausweis besser eingestuft.“
Um auf Nummer sicherzugehen, ist die Inanspruchnahme von Experten eine große Hilfe.

Immobilien transparenter präsentieren

Wer jetzt einen neuen Energieausweis benötigt oder einen zehn Jahre alten Ausweis erneuern muss, sollte das zudem mit einer bis zu 80 Prozent geförderten Energiefachberatung kombinieren, um einen genauen und individuellen Sanierungsfahrplan zu ermitteln. Zum einen sind Immobilienbesitzer dann auf der sicheren Seite und umgehen Bußgelder bei unzureichenden Energieausweisen, zum anderen können kosteneinsparende Maßnahmen für weniger Energieverbrauch zeitnah umgesetzt werden. Für Umwelt und Eigentümer auf lange Sicht eine positive Entwicklung. ps

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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