Rheinland-pfälzische IHKs informieren in Webinaren
Nach dem Brexit
Rheinland-Pfalz. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich nach langen, zähen Verhandlungen auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Dieses regelt auch die Mobilität von Arbeitskräften und andere Aspekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das Vereinigte Königreich ist ein bedeutender Partner der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Im Jahr 2019 wurden Waren im Wert von rund 3,3 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz nach Großbritannien exportiert. Damit war das Land der drittwichtigste ausländische Absatzmarkt für hiesige Unternehmen.
„Das Hin und Her zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hat für Verunsicherung in der Unternehmerschaft gesorgt. Das Abkommen geht für Exporteure jedoch mit erheblichem Mehraufwand, etwa beim Ursprungsnachweis, und steigender Bürokratie einher. Wir als rheinland-pfälzische Industrie- und Handelskammern (IHKs) wollen unseren Mitgliedsunternehmen mit Beratung und Informationsveranstaltungen zum Brexit zur Seite stehen“, erklärt Karina Szwede, Sprecherin International der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz.
Um Fragen der Mitgliedsunternehmen zu klären, bieten die IHKs im Januar und Februar Webinare zu verschiedenen Themen rund um den Brexit an. Den Auftakt macht am Dienstag, 19. Januar, von 10 bis 11 Uhr das Webinar „Brexit – was im Bereich Zoll und Warenverkehr nun wirklich gilt“.
Was muss man als Arbeitgeber tun, wenn man britische Mitarbeiter hat oder zukünftig britische Staatsangehörige einstellen möchten? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn man britische Geschäftspartner hat, die für eine Geschäftsreise oder einen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommen? Am Dienstag, 26. Januar, von 14 bis 15 Uhr veranstalten die vier Welcome Center der rheinland-pfälzischen IHKs ein Webinar zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für britische Staatsbürger in Deutschland.
Die Themen Entsendung von Mitarbeitern und Erbringung von Dienstleistungen werden beim Webinar am Donnerstag, 28. Januar, von 10 bis 11.30 Uhr behandelt.
Die Befreiung von Zollabgaben im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ist keine Selbstverständlichkeit, sondern unterliegt den Bedingungen des Freihandelsabkommens. Trotz des Abkommens ist der Aufwand für Exporteure gestiegen. Informationen dazu bieten zwei Webinare „Brexit: Warenursprung und Präferenzen“ am Donnerstag, 21. Januar und 4. Februar, jeweils von 10 bis 11.30 Uhr. Die Webinare sind gezielt für Einsteiger beziehungsweise Fortgeschrittene konzipiert.
Am Donnerstag, 18. Februar, von 10 bis 11 Uhr, gibt es ein weiteres Webinar zu rechtlichen Themen. Weitere Termine folgen noch. ps
Weitere Informationen:
Eine Übersicht über alle Brexit-Veranstaltungen der rheinland-pfälzischen IHKs gibt es unter www.ihk-rlp.de/brexit-veranstaltungen. Ein vertieftes Angebot zum britischen Markt stellt die IHK Pfalz mit ihrem Kompetenzzentrum Großbritannien bereit unter www.pfalz.ihk24.de/grossbritannien. Für Fragen zum Brexit hat die IHK Koblenz eine Brexit-Hotline unter 0261 106500 eingerichtet.
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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