Neues Jahr, neue Gesetze: Das muss man 2024 beachten
Ratgeber. Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher zahlreiche Neuerungen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Das Wichtigste in Kürze was sich für Verbraucher 2024 ändert:
- Viele Versicherungen werden teuer – von Kfz bis Sachversicherungen.
- Mit der neuen Sammelklage können die Verbraucherzentralen nun kollektiv Ansprüche gegenüber Unternehmen für Verbraucher erstreiten.
- Mehr Einkommen bleibt steuerfrei, der Kinderfreibetrag steigt.
- Ab dem 1. Januar sind Arztpraxen verpflichtet, anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept auszustellen.
Preis bei Kfz-Versicherungen steigen
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Grund dafür ist vor allem, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs. Steigen die Preise, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Sachversicherungen heben Prämien an
Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das kommende Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus.
Regelsätze beim Bürgergeld steigen
Ab Januar 2024 bekommen Verbraucher, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr. Der Satz steigt damit auf 563 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420 Euro dann 471. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.
Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei – höherer Kinderfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr "Netto" vom "Brutto". Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Ihr Einkommen demnach steuerfrei.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile), 2023 waren das 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) angesetzt.
Mindestlohn: Mehr Geld in vielen Branchen
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.
Bei diesen wirkt sich das Plus auch auf die Verdienstgrenze aus: Weil die Erhöhung des Mindestlohns und die Minijob-Obergrenze seit Oktober 2022 aneinander gekoppelt sind, erhöht sich die Verdienstgrenze dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbraucher
Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbraucher vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher: stehen sollen, etwa Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.
Gesetz über digitale Dienste: "Digital Services Act" (DSA)
Mit dem „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen. Gleichzeitig bekommen Verbraucher bessere Beschwerde Möglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. So müssen Nutzer künftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzer von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.
Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz
Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.
Einwegpfand wird ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher. red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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