Nicht genug Geld für die Gas- oder Stromrechnung – was kann ich tun?
Rheinland-Pfalz. Wenn das Geld für die Strom- oder Gasrechnung nicht mehr reicht, ist es sinnvoll, anhand einer Checkliste zunächst einige grundsätzliche Dinge zu prüfen. Dies empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Stimmt die Abrechnung?
Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Es lohnt sich zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Worauf Sie achten sollten:
- Stimmt die Zählernummer?
- Stimmen Anfangs- und Endzählerstand?
- Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt?
- Ist der korrekte Preis angegeben?
- Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht?
- Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden.
Passen die Abschläge zum Verbrauch?
Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick. Wer nicht weiß, wie viel Energie er verbraucht, kann bei der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erleben. Lesen Sie den Stromzähler regelmäßig ab, wir empfehlen mindestens einmal im Quartal, und notieren dies z.B. in einer Tabelle. Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zum Stromverbrauch passen und weder zu niedrig noch deutlich zu hoch bemessen sind. Zu niedrige Abschläge führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresabrechnung.
Realistische Werte erhält man bei Strom- und Gaslieferverträgen so:
- Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde multiplizieren.
- Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr hinzurechnen.
- Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen.
Schauen Sie nach, welche Preisbenachrichtigung oder Preisänderung Sie erhalten haben und verwenden Sie diesen für die Berechnung. Sie können übrigens auch einfach den Online-Rechner der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verwenden.
Bei einer Preiserhöhung sollten Sie vor dem Stichtag Ihren Zähler ablesen und Ihren jeweiligen Verbrauch dann getrennt nach Preis berechnen.
Lassen Sie die Abschläge bei Bedarf von Ihrem Energieversorger an den tatsächlichen Bedarf anpassen – wenn Ihr monatliches Budget dies zulässt. Ansonsten beachten Sie die weiteren Hinweise.
Gibt es Rücklagen?
Besteht nur ein kurzer finanzieller Engpass, ist es sinnvoll, auf Rücklagen zurückzugreifen. Damit verhindern Sie weitere Kosten z.B. für Inkassotätigkeiten oder Verzugszinsen. Davon abgesehen erhalten Sie aktuell wenig Zinsen auf Spareinlagen. Diese sind niedriger als Kreditzinsen, daher ist es wirtschaftlicher, das Gesparte zur Deckung einer Nachzahlung einzusetzen.
Die Energierechnung aus dem Dispo zu leisten, ist wegen der hohen Dispozinsen deutlich teurer.
Ihre Rücklagen sollten Sie in wirtschaftlich besseren Zeiten bald wieder aufstocken.
Altersvorsorgebeträge nicht sofort auflösen
Wer plötzlich weniger Geld zur Verfügung hat, fragt sich möglicherweise, ob einige langfristige Verträge wirklich notwendig sind, die für die Altersvorsorge gedacht sind. Doch Vorsicht: Es ist zwar ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob sich die eigenen Ziele verändert haben und die ursprünglich abgeschlossenen Verträge weiterhin passen. Das gilt bspw. für Riester-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge, Rürup-Verträge oder private Verträge, zum Beispiel in Form der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung. Sie sollten sich aber nicht unüberlegt und übereilt davon trennen!
Prüfen Sie auch Alternativen zur Kündigung wie Beitragsfreistellung, Stundung oder den Vertrag ruhend zu stellen.
Lesen Sie dazu auch: Corona-Hilfspaket und andere Möglichkeiten: Wenn das Geld knapp wird
Entlastungspakete für Bürger:innen in der Energiekrise stellt das Finanzministerium vor.
Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie bei der Bundesregierung.
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Wenn Sie die Nachzahlung/Jahresrechnung nicht auf einmal zahlen können, versuchen Sie, mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln. Achten Sie darauf, dass die Raten aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können. Tragfähig ist eine Ratenzahlungsvereinbarung nur dann, wenn Sie es schaffen, über einen längeren Zeitraum sowohl die geforderten Raten als auch die laufenden Abschläge zu zahlen. Daher im Zweifel besser eine längere Laufzeit bei niedrigeren Raten wählen.
Achtung: Stellen Sie bei Zahlungen an den Energieversorger unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.
Ist keine Ratenzahlung möglich, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wird der Antrag bewilligt, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Auch als Arbeitnehmer:in mit geringem Einkommen können Sie beim Sozialamt (oder wenn Sie Aufstockungsleistungen erhalten beim Jobcenter) einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Dies ist möglich, wenn Sie die Forderung aus eigenen Mitteln nicht zahlen können und alle anderen Möglichkeiten wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger ausgeschöpft sind. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung stellen.
Zahlen Sie Ihre Energierechnungen nicht - egal ob Abschläge oder Jahresrechnung -, droht früher oder später eine Sperre z.B. Ihrer Strom- oder Gasversorgung.
Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen. Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat z.B. in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin ihr Geld fließt.
- Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen. Kontrollieren Sie Ihre Ausgaben sorgfältig - dann können Sie auch ein knappes Budget sinnvoll verwalten.
Einnahmen erhöhen?
Bei geringen Einkommen oder Minirente lohnt es sich für Sie zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen besteht. Das sind zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Elterngeld, ergänzende Sozialleistungen oder Grundsicherung. Damit können Sie Ihre Einnahmen erhöhen und haben mehr Spielraum im Budget.
- Wohngeld beantragt man beispielsweise bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
- Für den Kinderzuschlag ist die Familienkasse zuständig.
- Ergänzende Sozialleistungen erhalten Sie vom Jobcenter oder Sozialamt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, welche Stelle in Ihrer Gemeinde zuständig ist. Möglicherweise können Sie auch über einen Nebenjob zusätzliches Einkommen erzielen.
Beachten Sie außerdem, dass Angestellte im September oder Oktober 2022 die Energiepauschale von 300 Euro von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.
Welche Zahlungen haben Vorrang?
Wenn das Geld nicht für alle Zahlungen reicht, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und wählen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind. Lassen Sie sich nicht von Gläubigern beeinflussen, die besonders drängen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment absolut wichtig ist.
Existenziell wichtig sind: Miete, Energiekosten, sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente, aber auch Unterhaltsleistungen.
Für viele ist die Miete der größte Ausgabenposten. Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Mietern kann gekündigt werden, wenn sie nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der vollen Miete oder eines erheblichen Teils davon in Verzug geraten oder mit der Zeit Mietschulden in Höhe von mindestens zwei vollen Monatsmieten anhäufen.
Spartipps für den Alltag
Wenn das Budget eng wird, ist ein Blick auf Einsparmöglichkeiten notwendig. Mit einigen Spartipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie schnell oder mittelfristig Ihr Budget entlasten.
Auch beim Strom gibt es viele Möglichkeiten den Verbrauch zu senken und damit Geld einzusparen.
Wenn die Sperre angedroht wird
Wenn der Energieversorger trotz allem eine Sperre androht, informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Sie haben. Handeln Sie dabei unbedingt ganz schnell!
Vorsicht beim Geld leihen
Die Inanspruchnahme des Dispositionskredites (auch "Dispo" genannt) auf dem Girokonto ist höchstens vorübergehend eine Option, um Engpässe auszugleichen. Bedenken Sie dabei immer: Die Zinsen sind sehr hoch und das Konto muss wieder ausgeglichen werden. Der Dispo sollte also nur zur Überwindung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist es keine gute Idee, sich "Bargeld" mit teuren Kleinkrediten zu beschaffen. Anbieter von Klein- oder Kurzzeitkrediten werben mit niedrigeren Kreditsummen, die einfach und schnell verfügbar sein sollen. Aber diese Kreditformen können sehr teuer werden, weil neben dem meist hohen Zinssatz regelmäßig teure, sog. "optionale Zusatzleistungen" angeboten werden. Zu deren Abschluss werden Sie mehr oder weniger hartnäckig gedrängt.
Für Anschaffungen gibt es viele Angebote mit Nullprozentfinanzierung, um Kaufanreize zu geben. Das kann eine Lösung sein, wenn bei engem Budget beispielsweise eine notwendige Anschaffung sonst nicht möglich wäre. Darüber hinaus ist "Konsum auf Pump" in Zeiten knapper Kassen eine gefährliche Idee. Eine "Null-Prozent-Finanzierung" heißt auch nicht unbedingt, dass der Vertragsabschluss für Sie kostenlos oder besonders günstig sein muss. Vielfach lauern versteckte Fallen in derartigen Angeboten – und die Raten müssen auch hier in jedem Falle gezahlt werden./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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