Test-Pflicht für Krankenhäuser
Ohne Corona-Test keine Aufnahme
Coronavirus. Wenn ein Patient die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert, braucht ein Krankenhaus diesen nicht stationär aufnehmen. Das hat jetzt laut ARAG Experten das Landgerichts Dortmund entschieden. Dieses Urteil gilt jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt (Az.: 4T1/20).
Eine schwangere Patientin hatte den PCR-Test verweigert und verlangt, dass das Krankenhaus sie trotzdem aufnimmt und behandelt. Doch das Gericht stellte klar, dass die "Testung in jeder Hinsicht nachvollziehbare und begründete Motive" verfolge, nämlich dem Schutz der Mitpatienten und der Mitarbeiter des Krankenhauses. Im übrigen sei es nach der CoronaSchutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sogar die Pflicht des Krankenhauses, Patienten auf SARS-CoV- 2- zu testen. rk/ps
Zur Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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