Hygienisches Bezahlen in Corona-Zeiten
Per Nahfeldkommunikation
Coronavirus. Das kontaktlose Zahlen mit Karte oder Smartphone – also ohne Bargeld, Pin-Eingabe oder Unterschrift – ist für Eilige und Bequeme ein kleiner Traum. Aber noch viel wichtiger: Diese berührungslose Bezahlvariante kann in Corona-Zeiten helfen, das Infektionsrisiko gering zu halten. Die dabei eingesetzte Technik nennt sich Near Field Communication, abgekürzt NFC, zu Deutsch Nahfeldkommunikation. Sie ist ein internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Strecken von wenigen Zentimetern. ARAG Experten informieren.
NFC-fähige Karten
Die meisten Kredit- und Girokarten sind mittlerweile mit einem NFC-Chip ausgestattet, den man an einem Funksymbol mit mehreren parallel verlaufenden Bögen erkennt. Während man den Kartenchip früher noch bei seinem Geldinstitut, am Geldautomaten oder beim teilnehmenden Händler aufladen musste, ist ein Aufladen heute nur noch selten nötig. Der Betrag wird einfach vom Konto abgebucht. Wer noch eine alte Karte besitzt, mit der kontaktloses Bezahlen nicht möglich ist, bekommt bei allen Banken und Sparkassen automatisch eine Nachfolgekarte mit Chip. Wer nicht warten mag, bis die aktuelle Karte ihre Gültigkeit verliert, kann sich einen Nachfolger mit der Kontaktlos-Funktion jederzeit in seiner Filiale bestellen.
Mobile Payment – Zahlen mit dem Handy
Smartphones, die einen NFC-Chip haben, können NFC-Apps zum Bezahlen nutzen. So ein Chip gehört inzwischen zur Standard-Ausstattung. Das Bezahlen funktioniert dann im Prinzip genauso wie das Bezahlen mit der NFC-Kredit- oder Girokarte. Wird das Smartphone an die Kasse gehalten, tut es so, als wäre es selbst eine Kredit- oder Girokarte. Was Verbraucher dazu benötigen, ist eine App, die sie auf ihrem Smartphone installieren müssen. Anbieter solcher Bezahl-Apps gibt es reichlich, so zum Beispiel Apple Pay für iPhone-Geräte, Samsung Pay oder Google Pay für Android-Handys. Zudem gibt es zahlreiche Geldinstitute, die auch eigene Apps entwickelt haben. In der Regel funktionieren diese Apps auf Guthabenbasis – das heißt, die Verbraucher transferieren einen bestimmten Betrag von ihrem Bankkonto zum Anbieter der App. Das kann je nach Anbieter per Überweisung oder Lastschriftverfahren gehen oder indem die Kreditkartendaten hinterlegt werden.
Für Beträge bis 50 Euro
Einfach Karte oder Handy vor das Kassenterminal halten und fertig ist der Bezahlvorgang. Das Ganze dauert nur wenige Sekunden. Doch nach Auskunft der ARAG Experten gibt es ein Limit beim kontaktlosen Zahlen: Bislang lag es bei 25 Euro. Doch seit April können immer mehr Kunden an immer mehr Standorten bis 50 Euro berührungslos zahlen. Erst bei höheren Beträgen ist die Eingabe eines Pins oder eine Unterschrift erforderlich. Laut Deutscher Kreditwirtschaft (DK), der Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, müssen Karteninhaber nach spätestens fünf Transaktionen oder nach einer Gesamtsumme von maximal 150 Euro einmal wieder eine PIN eingeben, so schreibt es das Gesetz zur eigenen Sicherheit vor.
Ist NFC sicher?
Wer sein Handy zur Geldbörse macht, sollte selbstverständlich gut darauf aufpassen. Wird das Smartphone geklaut, kann der Dieb – je nach Einstellung – für jeweils 50 Euro ohne Pin einkaufen, bis das Gerät gesperrt wird. Wie bei der Kreditkarte haften Verbraucher auch hier für unrechtmäßige Transaktionen bis zu 50 Euro bis zum Zeitpunkt, an dem sie den Diebstahl bei der Bank oder der Kreditkarten-Hotline melden. Ansonsten ist Zahlen mit dem Smartphone recht sicher: Bei Beträgen über 25 Euro muss das Gerät entsperrt werden, bevor bezahlt werden kann. Eine weitere Barriere ist die sogenannte Tokenization. Dabei wird aus der Kartennummer des zahlenden Kunden eine Art Stellvertreter, ein Token, abgeleitet, sodass die eigentlichen Karten- und Kontonummern geheim bleiben. Wer NFC-fähige Giro- oder Kreditkarten schützen will, dem raten ARAG Experten zu beschichteten Schutzhüllen, die das Auslesen der Karten verhindern. Auch spezielle Portemonnaies verfügen über einen entsprechenden abschirmenden Schutz. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen gibt es unter www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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