Schwammreiniger auf Tankstellen
Regeln an der Tankstelle
Recht. Zum guten Ton an mittlerweile allen Tankstellen hierzulange gehört ein Eimer Wasser mit einem Schwamm und einem Abzieher, um die Scheiben von Dreck und Fliegen zu reinigen, während man tankt. Obwohl dieser Service des Tankstellenbetreibers in der Regel kostenlos ist, muss er natürlich regelmäßig das Wasser austauschen und es gehört zu seinen Verkehrssicherungspflichten, zu kontrollieren, ob die Reinigungsgeräte wie Schwamm und Wischer noch in Ordnung sind. In einem konkreten Fall hatte ein Autofahrer nicht nur seine Scheiben mit dem Schwamm gereinigt, sondern wollte damit auch Vogelkot von seiner Motorhaube entfernen. Die Motorhaube zerkratzte, als sich der Schwamm während des Wischens vom Reinigungsgerät löste und nur noch die Metallschiene über die Haube kratzte. Der Scheiben-Reiniger wurde laut ARAG zweckentfremdet, zum anderen reicht eine Sichtprüfung aus, somit bekam der Fahrer Unrecht in seiner Anklage. ps
Weitere Informationen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.