Was gilt es bei Mindestbeitrag und Zulagen zu beachten?
Riestern – aber richtig

Foto: Tirelire_Avenue/Pixabay

Ratgeber. Wer mit einem Riestervertrag zusätzlich fürs Alter vorsorgt, erhält dazu staatliche Zulagen. Wichtig dabei ist, die eigene Sparleistung in richtiger Höhe zu zahlen und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen.

Zulagen vom Staat

Beim Riestervertrag gibt es vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Zulagen für jedes Kind in Höhe von 300 Euro, beziehungsweise 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, ist ein eigener Mindestbeitrag erforderlich, ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig.

Mindestbeitrag einzahlen

Der Mindestbeitrag beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Grundzulage und der Kinderzulagen. Ein Beispiel: Eine Riestersparerin hatte 2019 40 000 Euro Jahreseinkommen. Für den Riestersparvertrag sind vier Prozent davon als eigener Beitrag zu zahlen, also 1 600 Euro. Davon sind abzuziehen: 175 Euro Grundzulage und 600 Euro für zwei Kinderzulagen (je 300 Euro für ihre beiden 2010 und 2012 geborenen Kinder). Der eigene Sparbeitrag beträgt dann noch mindestens 825 Euro, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.

Da sich die Höhe des Einkommens immer wieder ändert, sollten Riestersparer regelmäßig prüfen, ob sie ihren Eigenbeitrag in der richtigen Höhe zahlen. Übrigens: Geringverdiener müssen eventuell nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.

Dauerzulagen-Antrag macht es einfacher

Riestersparer mit Dauerzulagen-Antrag haben es einfacher: Denn hier beantragt der Anbieter der Riesterrente jedes Jahr die Zulage für den Sparer. Der Sparer sollte seinen Anbieter aber immer informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas an seinem Jahreseinkommen geändert hat. Wer seine Zulagen selbst beantragt, muss diese innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. ps

Weitere Informationen:

Es gibt Broschüren zum Thema „Vorsorge“. Diese können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, Speyer und unter 06232 172034 angefordert werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 100048016 und unter www.drv-rlp.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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