Zweifel an Filterleistung ausgeteilter Masken
Rücknahme der behördlichen Bestätigung
Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat verschiedene Institutionen, darunter auch Schulen mit zusätzlicher Schutzausrüstung ausgestattet, um Lehrkräfte zu schützen, die Kindern und Jugendlichen in besonderen Situationen – etwa bei erster Hilfe – sehr nah kommen müssen. Zu dieser Schutzausrüstung gehören auch Masken des chinesischen Herstellers LANSHAN SHENDUN Technology Co., Ltd, China.
Für den Maskentyp Lamdown, Modell SD-KN95 dieses Herstellers wurde am 18. August 2020 von der SGD Süd als Marktüberwachungsbehörde bestätigt, dass diese Maske als CPA-Maske (Corona-Atemschutzmaske) und damit als Infektionsschutz gegen Coronaviren abgegeben werden darf. Grundlage war eine bestandene Prüfung „Corona SARS-Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken in Anlehnung an Prüfgrundsatz Rev. 1“ der DMT GmbH & Co. KG in Essen, ein Tochterunternehmen der TÜV NORD GROUP. Die Prüfbescheinigung der DMT GmbH & Co. KG lag der vom Bund gelieferten Ware bei. Es gab keinen Anlass, an der Richtigkeit der Prüfergebnisse zu zweifeln und weitere Recherchen vorzunehmen. Auch führt die SGD Süd keine eigenen technischen Prüfungen durch.
Aufgrund eines Hinweises am 6. Januar 2021 wurde ein Test des National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH), der amerikanischen Bundesbehörde für arbeitsmedizinische Forschung bekannt, bei der nicht alle geprüften Masken des genannten Modells die erforderliche Filterleistung von mindestens 95 Prozent einhielten. Eine daraufhin gestartete Recherche im internetgestützten Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten ICSMS zeigte, dass der genannte Maskentyp von weiteren Prüfinstituten einem Test unterzogen worden war und nicht in allen Fällen die Einhaltung der erforderlichen Prüfkriterien nachgewiesen werden konnte. Daher haben Marktüberwachungsbehörden in Norwegen, Spanien und Deutschland auf den nicht-konformen Zustand dieses Maskentyps hingewiesen.
Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse hat die SGD Süd als Marktüberwachungsbehörde am 7. Januar vorsorglich die damals ausgestellte Bestätigung widerrufen und empfohlen, die Atemschutzmasken nicht zu verwenden. „Zweifel“ an der Einhaltung der Prüfkriterien und an der Prüfbescheinigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Masken keine Schutzwirkung haben. Die vorrangige Sicherheit der Nutzer führte nun zu dieser Rücknahme der behördlichen Bestätigung, trotz Vorliegen des damaligen positiven Prüfergebnisses der DMT. ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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