Rückrufe: Ethylenoxid in Lebensmitteln
Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet: seit Herbst 2020 wurden immer wieder Belastungen von verschiedenen Lebensmitteln durch Ethylenoxid und seinem Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol nachgewiesen. Verschiedene Lebensmittel wie Fertiggerichte, Sesamprodukte, Gewürze oder Nahrungsergänzungmittel waren betroffen und wurden zurückgerufen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ethylenoxid und 2-Chlorethanol wurde unter anderem in Sesam, in verschiedenen Zusatzstoffen wie Johannisbrotkernmehl (E 410) oder auch Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen. Auch andere Produkte und zusammengesetzte Lebensmittel können betroffen sein.
- Ethylenoxid ist ein Entkeimungs- und Begasungsmittel und wird zur Bekämpfung von Bakterien, Viren und Pilzen eingesetzt. Es kann das Erbgut verändern, Krebs erzeugen und ist in der Lebensmittelproduktion in Europa verboten.
- Lebensmittel, die von einem öffentlichen Rückruf betroffen sind, sollten Sie in den Verkaufsstellen reklamieren.
- Hersteller, Behörden und Politik sind aufgerufen, wirksame und einheitliche Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Produkte erst gar nicht auf den Markt gelangen.
Aktuelle Warnungen und Rückrufe
Schani Garam Masala, mindestens haltbar bis 06/2024. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Tikkiya Kabab Masala, mindestens haltbar bis 25.05.2024. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Chicken Jalfrezi, mindestens haltbar bis 20.09.2024. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Curry Powder, mindestens haltbar bis 20.09.2024. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Garam Masala Powder, mindestens haltbar bis 11.11.2024. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Fish Biryan, mindestens haltbar bis 06.01.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Chicken Handi, mindestens haltbar bis 07.11.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Tikka, mindestens haltbar bis 21.01.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Seekh Kebab, mindestens haltbar bis 21.06.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Tandoori Masala, mindestens haltbar bis 01.07.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Karachi Beef Biryani, mindestens haltbar bis 07.10.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Shan Punjabi Yakhni Pilau, mindestens haltbar bis 21.11.2025. Details auf lebensmittelwarnung.de
Worum geht es?
Seit Herbst 2020 gibt es immer wieder Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die mit dem in Europa verbotenen Begasungsmittel Ethylenoxid belastet sind. Dabei beschränkten sich die Meldungen nicht nur auf Sesam und sesamhaltige Lebensmittel. Auch Zusatzstoffe wie etwa Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E412), Agar-Agar (Ej406), Calciumcarbonat (E 170) oder Xanthan (E 415) verursachten Meldungen. Sie werden unter anderem für die Herstellung von Speiseeis, Fertigmahlzeiten, Milchgetränken, Müsliriegel, Marmeladen oder Joghurts verwendet.
Auch Nahrungsergänzungsmittel, Paniermehl, Gewürzpulver und Pflanzenextrakte lösten Warnmeldungen aus. In bio-zertifizierten Produkten wurden ebenfalls Ethylenoxid oder 2-Chlorethanol nachgewiesen.
Politik und Behörden sind weiterhin aufgefordert, wirksame und einheitliche Maßnahmen zu ergreifen und die Forschung voranzutreiben, um Datenlücken für die weitere Sicherheitsbewertung zu schließen. Außerdem sind Hersteller im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gefragt, sichere Produkte auf den Markt zu bringen und zu gewährleisten, dass unsichere Lebensmittel gar nicht erst in die Haushalte gelangen.
Was ist Ethylenoxid und wie wirkt es?
Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das in manchen Ländern zum Beispiel als Entkeimungs- und Begasungsmittel zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt wird. Für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union ist es verboten.
Ethylenoxid verändert das Erbgut und verursacht Krebs. Das hochentzündliche Gas ist sehr reaktiv. Es wird in der Umwelt und in Nutzpflanzen recht schnell zu 2-Chlorethanol umgewandelt. Auch dieses Umwandlungsprodukt wird in Lebensmitteln nachgewiesen.
Wie wird Ethylenoxid aktuell bewertet?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat festgelegt, dass eine Aufnahmemenge von 0,037 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag wenig besorgniserregend ist. Generell gilt aber trotzdem für erbgutverändernde und krebserzeugende Stoffe, sie grundsätzlich zu vermeiden.
Für das Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol konnte das BfR in seiner Stellungnahme keine sichere Aussage treffen. Solange die bestehenden Datenlücken nicht geschlossen sind, sollte 2-Chlorethanol daher nach deren Auffassung genauso wie Ethylenoxid bewertet werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte, dass die Datenlage unsicher und 2-Chlorethanol vermutlich nicht kritischer als Etyhlenoxid einzuschätzen sei. Bis das Erbgut schädigende Potenzial vom Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol nicht geklärt ist, empfahl die EFSA jedoch keine Ableitung eines gesundheitsbezogenen Richtwerts.
Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?
In Deutschland ist Ethylenoxid seit 1981 und in der übrigen EU seit 1991 verboten - in Ländern wie Indien, Türkei, China oder auch den USA und Kanada aber nicht. Dort kann Ethylenoxid mitunter eingesetzt werden. Daher war es teilweise schwer nachzuvollziehen, ob Lebensmittel selbst damit behandelt wurden oder durch den Transport, zum Beispiel in Containern, die vorher mit Ethylenoxid desinfiziert worden waren, kontaminiert wurden.
Ethylenoxid und sein Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol wurden deshalb entweder als Kontaminante, also Verunreinigung, oder als Rückstand bewertet. Von einer Verunreinigung ist die Rede, wenn ein unerwünschter Stoff unabsichtlich an das selbst unbehandelte Produkt gelangt ist, zum Beispiel durch eine behandelte Verpackung oder einen behandelten Container. Wenn das Lebensmittel aber aktiv und absichtlich mit solch einem Stoff behandelt wurde, spricht man von einem Rückstand.
Die EU-Kommission geht aber mittlerweile davon aus, dass eine Kontamination durch Ethylenoxid vermeidbar ist, so dass bei Lebensmitteln nicht mehr zwischen aktiver Behandlung und Kontamination unterschieden wird. Im Zuge dessen und im Rahmen einer Expertensitzung der EU-Mitgliedsstaaten für ein europaweit einheitliches Vorgehen wurden verschiedene "analytische Bestimmungsgrenzen" für Lebens- und Futtermittel festgelegt.
Die Bestimmungsgrenze ist die geringste Menge oder Rückstandskonzentration, ab der Ethylenoxid bzw. 2- Chlorethanol mengenmäßig durch Labore nachgewiesen werden kann.
Zudem wurden für Lebensmittelzusatzstoffe Höchstgehalte für Ethylenoxid, unabhängig von seinem Ursprung, auf die niedrigste Rückstandskonzentration festgelegt, die derzeit mit Kontrollmethoden erfasst werden kann. Werden die Grenzen überschritten, gelten diese Lebensmittel für den menschlichen Verzehr als ungeeignet oder nicht sicher und sind nicht verkehrsfähig.
Außerdem wurden mittlerweile einige Durchführungsverordnungen erlassen. Sie nehmen unter anderem die Importe in den Blick und legen Untersuchungen und verstärkte Kontrollen für zum Beispiel Sesam, Johannisbrot, Gewürze, Guarkernmehl oder pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel fest.
Was können Verbraucher und Verbraucherinnen tun?
Auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de können Sie sich über alle amtlich zurückgerufenen Lebensmittel informieren. Darüber hinaus gab es auch zahlreiche stille Rücknahmen der Hersteller.
Wenn Sie zurückgerufene Produkte im Haushalt haben, können Sie diese reklamieren und im Handel zurückgeben.
Wichtig: Achten Sie dabei auf die Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten, die in den Meldungen angegeben wurden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt auch tatsächlich betroffen ist.
Über betroffene Nahrungsergänzungsmittel können Sie sich auf der Internetseite klartext-nahrungsergaenzung.de informieren.
Ethylenoxid in der Medizin
Ethylenoxid wird auch zur Desinfektion von Medizinprodukten genutzt. Dabei schreibt die Norm DIN EN ISO 10993-7 niedrige Grenzwerte für Rückstände vor, basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Der Behauptung, dass mit Ethylenoxid behandelte Corona-Teststäbchen Krebs verursachen können, hat sich unter anderem die Organisation Correctiv in einem Faktencheck gewidmet: "Es gibt keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefahr durch Ethylenoxid auf Abstrichstäbchen". Im September 2021 hat dies auch der Deutsche Bundestag in einer Kurzmeldung bestätigt. /red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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