Schulgeld steuerlich absetzen: Einen Teil über Steuererklärung zurückholen

Teil des Schulgeldes in Steuererklärung absetzen / Symbolbild | Foto: johannes86/stock.adobe.com
  • Teil des Schulgeldes in Steuererklärung absetzen / Symbolbild
  • Foto: johannes86/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Jessica Bader

Rheinland-Pfalz. Privatschulen werden bei Eltern immer beliebter, selbst wenn es etwas kostet. Immerhin können sie einen Teil des Schulgeldes mit ihrer Steuererklärung wieder zurückholen. Darauf macht aktuell der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. Fast jedes zehnte Kind von insgesamt rund 8,7 Millionen Schülerinnen und Schülern besuchte im vergangenen Schuljahr eine Privatschule, analysiert das Statistische Bundesamt (Destatis). Das sind über 207.200 mehr Kinder als noch vor 20 Jahren.

Im Schnitt bezahlen Eltern für einen privaten Schulplatz rund 2030 Euro pro Jahr. „Die Kosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden“, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL. Das Finanzamt berücksichtigt 30 Prozent von höchstens 5000 Euro Schulgeld im Jahr. Erich Nöll: „Bei 5000 Euro Schulgeld können Eltern somit 1500 Euro (30 Prozent) absetzen“. Macht jeder Elternteil für sich eine Steuererklärung, kann er seinen Anteil angeben – maximal 2500 Euro im Jahr. Oder die Eltern beantragen eine andere Aufteilung. Insgesamt zählen auch hier bis zu 5000 Euro pro Kind im Jahr.

Anerkannt wird das Schulgeld für überwiegend privat finanzierte Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft wie Waldorfschulen oder Montessori-Schulen, die zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen. Das gilt auch für Schulen im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie für Deutsche Auslandsschulen (www.auslandsschulwesen.de) als auch für Europäische Schulen (www.eursc.eu/de).

Nicht anerkannt werden Gebühren für Fach- und Hochschulen mit akademischem Abschluss. „Diese Kosten können Studentinnen und Studenten nur in ihrer eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben (Erstausbildung) oder Werbungskosten (Zweitausbildung) beim Finanzamt geltend machen“, erklärt Erich Nöll.

Zum Schulgeld gehören auch Beiträge, die Eltern zum Erhalt der Schule investieren. Nicht dazu gehören aber Ausgaben für Verpflegung, Betreuung und für die Unterkunft.

Erich Nöll: „Die Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag, zum Beispiel für den Hort, rechnen Eltern in der Anlage Kind separat ab, maximal bis zu 6000 Euro im Jahr, von denen zwei Drittel als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Lernt das Kind über 18 auswärts, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von 1200 Euro im Jahr, pro Monat also 100 Euro.“red

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Die Auftaktveranstaltung des Businessplan-Wettbewerbs „1,2,3 GO®“ war geprägt von einem regen Austausch | Foto: bic
3 Bilder

Startpunkt für Erfolg: Businessplan-Wettbewerb „1,2,3 GO®“ geht in 16. Runde

bic Businessplan-Wettbewerb. Spannende Konzepte, verblüffende Ideen und ambitionierte Vorhaben wurden bei der Auftaktveranstaltung der aktuellen Runde des 1,2,3 GO®-Businessplan-Wettbewerbs am 18. Februar im bic in Kaiserslautern vorgestellt. Für das landesweit bereits zum 16. Mal durchgeführte Programm zur Förderung von Unternehmensgründungen haben sich in der Runde 2024/2025 bereits 17 Gründungsteams angemeldet. In einem mehrstufigen Ablauf werden nun ihre Gründungsideen mit Workshops,...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ