Rentenversicherung informiert über Änderungen
Später in Rente

Änderungen bei der Rente | Foto: Alexas_Fotos/Pixabay.com
  • Änderungen bei der Rente
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Pfalz. Am 1. Januar 2021 ändern sich einiges, so auch für die gesetzlich Rentenversicherten. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz informiert über die wichtigsten Neuerungen.
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2021 unverändert bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Das Renteneintrittsalter steigt jedoch weiter. Bei der normalen abschlagsfreien Renten steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat, sodass 1956 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und zehn Monaten erhalten. Für 1958 geborene Versicherte, die 2021 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63) erhalten, erhöht sich die Altersgrenze um zwei Monate auf dann 64 Jahre. Die gleiche Altersgrenze gilt auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt 2021 auf monatlich 7 100 oder jährlich 85 200 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Die Anpassung richtet sich nach dem prozentualen Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2019 im Verhältnis zu 2018.
Wer nicht versicherungspflichtig ist und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann 2021 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 320,60 Euro im Monat wählen. Freiwillige Beiträge für 2020 können noch bis 31. März 2021 gezahlt werden. Dann gelten die Werte aus 2020, nämlich mindestens 83,70 Euro und höchstens 1 283,40 Euro monatlich. rk/ps

Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung ist auch während des Lockdowns erreichbar.
Erster Kontaktpunkt für Anfragen sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Sachbearbeitung. Zusätzlich steht das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 zur Verfügung - montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags bis 15.30 Uhr - sowie die Mailadresse service@drv-rlp.de .
Zwischen den Feiertagen steht ein Notdienst zur Verfügung. Für dringende, unaufschiebbare Fälle ist von Montag bis Mittwoch, 28. bis 30. Dezember, der Notdienst über das Servicetelefon erreichbar.

Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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