Gesetzentwurf über Hilfen bei psychischen Erkrankungen
Stärkung der Selbstbestimmung

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Personen gestärkt werden.   | Foto: Gerd Altmann/Pixabay
  • Mit dem Gesetzentwurf sollen die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Personen gestärkt werden.
  • Foto: Gerd Altmann/Pixabay
  • hochgeladen von Jessica Bader

Rheinland-Pfalz. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Durchführung der Unterbringung für psychisch erkrankte Personen weiter verbessert. Wir stellen die Weichen für eine Stärkung der gemeindepsychiatrischen Strukturen und die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund, damit Betroffene und ihre Angehörigen noch besser unterstützt werden. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Personen gestärkt“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung am Dienstag, 18. August, den Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) beschlossen.

Die Novelle des derzeitigen Gesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) zielt auf die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe psychisch kranker Menschen ab. Infolge zwischenzeitlich erfolgter rechtlicher und materieller Veränderungen in der Behandlung und Unterbringung psychisch erkrankter Menschen bedarf das PsychKG einer grundsätzlichen Revision und Anpassung. Darüber hinaus besteht ein Änderungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Fixierungen vom 24. Juli 2018.

Die Ministerin weiter: „Durch die Hilfen im engeren Sinne soll insbesondere die Unterbringung psychisch Erkrankter so weit wie möglich vermieden werden. Mit dem neuen PsychKHG tragen wir außerdem dazu bei, in sensiblen Bereichen, wie der Zulässigkeit von Fixierungen, Rechtssicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für die Beschäftigten zu schaffen“.
Nach der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat am 28. April wurde dieser den Mitgliedern des Landespsychiatriebeirates, den Trägern der rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugseinrichtungen sowie weiteren Verbänden, Arbeitskreisen, Stellen und Personen übermittelt mit der Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. In den insgesamt 24 eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf durchgängig begrüßt.
Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag weitergegeben. Das neue Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen soll voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

31 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

RatgeberAnzeige
Die Baufinanzierungsberater der Sparkasse Rhein Neckar Nord beraten kompetent bei der Suche nach der perfekten Immobilie und haben alle Zusatzqualifikationen, die sie in Sachen Finanzierung energetischer Sanierungen zu Experten machen | Foto: Puwasit Inyavileart/stock.adobe.com
5 Bilder

Baufinanzierung Sparkasse: Warum eine Modernisierung jetzt Sinn macht

Baufinanzierung Sparkasse. Auf der Suche nach der Traumimmobilie? Die Sparkasse Rhein Neckar Nord ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Schritt für Schritt begleiten die Baufinanzierungsexperten der Sparkasse ihre Kunden auf dem Weg zum Eigenheim. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Baukredit benötigt wird oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie. Egal, ob Haus, Wohnung oder Grundstück - die Experten beraten ausführlich zu passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Baufinanzierung...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ