Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Rheinland-Pfalz
Thema: Organspende
Gesundheit. Der erste Samstag im Juni ist der Tag der Organspende. Er soll aufklären, zum Nachdenken anregen und deutlich machen, wie wichtig das Thema ist. Denn nach wie vor stehen rund 9.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende und jedes Jahr sterben 800 bis 900 Menschen, die vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet haben, teilt die Landeszentrale für GesundheitsförderungRheinland-Pfalz (LZG) mit.
Immerhin haben mehr als 60 Prozent aller Deutschen eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende nach dem eigenen Tod getroffen. Aber weniger als die Hälfte davon hat diese schriftlich festgehalten, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Dabei hilft die Entscheidung nicht nur den Empfängerinnen und Empfängern der Organe, sondern in ganz besonderem Maße auch den Menschen, die uns persönlich sehr nahestehen. Denn sie werden im Fall der Fälle gefragt, ob eine Spende in unserem Sinne wäre.
Für oder gegen Organspende? Hauptsache gut informiert!
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist sehr persönlich. Um diese Frage für sich selbst beantworten zu können, sollten Sie sich gut über den Ablauf, den medizinischen Hintergrund und die gesetzlichen Regelungen informieren. Vielen Menschen hilft es auch, sich in die Hinterbliebenen oder in Transplantierte hineinzuversetzen. Angehörige sagen beispielsweise oft, es tue ihnen gut zu wissen, dass der Mensch, den sie verloren haben, mit seiner Organ-spende einer anderen Person das Leben gerettet hat. Andere finden den Gedanken tröstlich, dass ein Teil des Verstorbenen „weiterlebt“. Wer ein Organ empfangen hat, ist der Spenderin oder dem Spender meist unendlich dankbar für das lebensrettende Geschenk.
Medizinischer Hintergrund der Organspende
Viele Menschen fragen sich, ob sie schneller für tot erklärt werden, wenn sie einer Organspende zugestimmt haben. Diese Angst ist unbegründet: Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet. Bei allem, was sie tun, ist ihr oberstes Ziel, Leben zu retten. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand einer Organspende zugestimmt hat oder nicht.
Eine Organentnahme wird nur dann in Betracht gezogen, wenn bei einer Person alle Hirnfunktionen irreversibel, also unumkehrbar erloschen sind. Dieser so genannte Hirntod muss von zwei Fachärzten, von denen einer Neurologe oder Neurochirurg sein muss, unabhängig voneinander festgestellt worden sein. Die entsprechende Diagnostik, die nur bei beatmeten Patienten aufeiner Intensivstation eines Krankenhauses durchgeführt werden kann, erfolgt nach standardisierten Verfahrensregeln. Die Klinik informiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) über die mögliche Organspende, die im weiteren Verlauf die verschiedenen Schritte des Organspendeprozesses koordiniert.
So läuft eine Organspende ab
Eine Organentnahme ist jedoch nur dann zulässig, wenn eine Zustimmung zur Organspende vor-liegt. Ob eine Organspende gewünscht ist, wird im Gespräch mit den Angehörigen geklärt. Im günstigsten Fall hatte die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen. Wenn jedoch kein Organspendeausweis vorliegt und auch keine andere eindeutige Willenserklärung bekannt ist, müssen die Angehörigen entscheiden – eine schwere Aufgabe in einer emotionalen Ausnahmesituation. Genau deshalb ist es so wichtig, den eigenen Willen zu Lebzeiten deutlich zu machen!
Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, wird die Funktion der Organe durch künstliche Beatmung weiter aufrechterhalten. Die verstorbene Person wird eingehend untersucht, um die Empfänger der Spenderorgane vor übertragbaren Krankheiten und Infektionen zu schützen. Gleichzeitig werden medizinische Daten erhoben, die für die Auswahl geeigneter Empfänger wichtig sind. Diese Daten erhält die unabhängige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden. Sie ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern. Das sind neben Deutschland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Die Vermittlungsstelle führt die Daten der angebotenen Spenderorgane mit den Informationen aus den Wartelisten zusammen und identifiziert passende Empfänger. Durch den Zusammenschluss haben die Patientinnen und Patienten eine größere Chance, ein geeignetes Spenderorgan zu bekommen.
Die Organentnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und wird mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt durchgeführt wie andere Operationen. Es werden nur diejenigen Organe entnommen, die von der verstorbenen Person zu Lebzeiten oder stellvertretend durch die Angehörigen im Vorgespräch freigegeben wurden und die medizinisch für eine Transplantation geeignet sind. Am Ende der Entnahme-Operation verschließen die Ärzte die Operationswunde genauso sorgfältig wie bei anderen Operationen. Die entnommenen Organe werden auf schnellstem Weg zum Transplantationszentrum der Empfängerin oder des Empfängers gebracht. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Familie kann von der verstorbenen Person so Abschied nehmen, wie sie es wünscht.
Organspende ist gesetzlich streng geregelt
In Deutschland gilt die so genannte Entscheidungslösung. Das heißt: Nur wenn eine ausdrückliche Entscheidung für eine Spende vorliegt – sei es von der verstorbenen Person selbst oder von deren Angehörigen – dürfen Organe entnommen werden. In den meisten europäischen Ländern gilt dagegen eine Widerspruchslösung: Hat der oder die Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, beispielsweise in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Verstirbt eine Person im Ausland, greift grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb sollte man am besten einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mit sich führen. Dieser kann bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung heruntergeladen werden.
Um den Missbrauch von Organspenden zu verhindern, sind im deutschen Transplantationsgesetz einheitliche und klar rechtsverbindliche Standards zu allen Prozessen – von der Spende über die Wartelistenführung, die Vermittlung und Entnahme der Organe bis zur Transplantation – definiert. Das Gesetz sieht verschiedene Kontrollmechanismen vor, so dass Organmissbrauch und Organhandel ausgeschlossen sind.
Grundsätzlich kommen alle Menschen für eine Organspende in Frage. Es gibt auch keine Alters-grenze. Entscheidend ist nur, wie gesund und funktionsfähig die Organe sind. Das wird anhand von medizinischen Untersuchungen nach dem Tod geprüft.
Wie steht es also um Ihre Entscheidung? Der Organspendeausweis ist wichtig – egal ob Sie sich für oder gegen eine Spende entscheiden. Ab dem 16. Lebensjahr darf man erklären, dass man Organe spenden möchte, und bereits mit 14 darf man der Organspende widersprechen. Sie können übrigens auch die Zustimmung nur für bestimmte Organe erteilen oder einzelne Organe von der Zustimmung ausnehmen. Darüber hin-aus können Sie ankreuzen, dass Menschen, die Ihnen nahestehen, im Fall Ihres Todes nach ihren eigenen Kriterien entscheiden dürfen. Den Organspendeausweis bewahren Sie am besten beim Personalausweis und/oder der Krankenversicherungskarte auf, damit er im Ernstfall auch gefunden werden kann. Sollten Sie eine Patientenverfügung haben, achten Sie bitte darauf, dass sich die Angaben nicht widersprechen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie intensivmedizinische Maßnahmen wie die künstliche Beatmung ablehnen, aber gleichzeitig einer Organspende zustimmen. Denn um die Voraussetzungen für eine Organspende klären und eine Organentnahme vornehmen zu können, müssen die intensivmedizinischen Maßnahmen zweitweise aufrechterhalten werden.
Ganz wichtig zu wissen ist auch, dass Sie sich jederzeit neu entscheiden können! Dann vernichten Sie das alte Dokument und füllen Sie einfach einen neuen Organspendeausweis aus oder erstellen eine neue Patientenverfügung. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Besprechen Sie Ihre Entscheidung mit Ihren Angehörigen. Das gibt den Hinterbliebenen in den schweren Stunden der Trauer Sicherheit, in Ihrem im Sinne zu handeln. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.